Bearbeitet Hochschulwechsel innerhalb des Masters
Guten Tag!

Ich studiere zur Zeit Sonderpädagogik in Dortmund und schreibe grade meine BA. Eigentlich wollte ich im Wintersemester für den Master nach Hamburg wechseln, allerdings muss ich jetzt noch eine Deutsch Prüfung wiederholen, bevor ich in den Master kann. Wäre es theoretisch möglich, das erste Mastersemester in Dortmund zu machen und dann im Sommer in Hamburg quasi weiterzumachen, oder ein Semester in Dortmund zu machen und dann den Master quasi neu in Hamburg anzufangen, wo ich mir dann aber schon Sachen anrechnen lassen könnte?

Liebe Grüße
Re: Hochschulwechsel innerhalb des Masters
Liebe Hannah96,

eine Bewerbung für die Lehramts-Masterstudiengänge ist an der Universität Hamburg immer nur zum Wintersemester möglich. Zum Sommersemester können Sie sich daher nicht für einen Lehramts-Masterstudiengang bewerben.

Die Bewerbung für die Masterstudiengänge der Universität Hamburg erfolgt prinzipiell ins erst Fachsemester.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs M.Ed. Lehramt für Sonderpädagogik anschauen.
Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... hulen.html.

Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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