Hallo ihr Lieben,
ich studiere derzeit an der HAW Hamburg im 4.Semester in Regelstudienzeit, also noch zwei Semester übrig. Ich versuche seit ich hergezogen bin in das Gymnasiallehramt in der Uni Hamburg zu kommen (hatte das 2017 in Berlin schon angefangen, dürfte hier aber nicht ins höhere Semester) und möchte es dieses WS wieder versuchen. Allerdings finde ich meinen jetzigen Studiengang für eine spätere Laufbahn auch sehr wichtig und relevant für die Zukunft (Medienumgang / Medienkompezenz plus Lehramt) und würde mich gerne parallel zu meinem letzten Jahr an der HAW für das Lehramt bewerben.
Für mich würde ein Doppelstudium viel Sinn machen und ich müsste dann ja an die Uni Hamburg einen Antrag parallel zu der Bewerbung stellen, oder?
Wenn das Doppelstudium aber nicht zugelassen werden sollte, bestünde noch die Möglichkeit, dass ich für den Studiengang an sich trotzdem zugelassen werde (nur halt nicht als Doppelstudium, sodass ich wechseln könnte)? Oder ist der Antrag für ein Doppelstudium an die generelle Bewerbung gekoppelt?
Danke schonmal und beste Grüße!
Liebe*r annen97 ,
es ist korrekt, dass Sie einen Antrag auf Doppelstudium zur Bewerbung stellen müssen, wenn Sie bereits in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und diesen auch weiter parallele studieren wollen. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Doppelstudium.
Falls der Antrag auf Doppelstudium nicht bewilligt wird, erhalten Sie dennoch eine Zulassung für den Studiengang. In diesem Sinne sind der Antrag auf Doppelstudium und die Zulassung für einen Studiengang nicht gekoppelt.
Allerdings müssen Sie dann zur Immatrikulation eine Exmatrikulationsbescheinigung für den anderen Studiengang vorlegen, da Sie ohne bewilligten Antrag auf Doppelstudium in der Regel nicht in zwei Studiengängen an deutschen Hochschulen immatrikuliert sein können. Die Exmatrikulationsbescheinigung kann auch nach dem Ende der Immatrikulationsfrist nachgereicht werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
es ist korrekt, dass Sie einen Antrag auf Doppelstudium zur Bewerbung stellen müssen, wenn Sie bereits in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und diesen auch weiter parallele studieren wollen. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Doppelstudium.
Falls der Antrag auf Doppelstudium nicht bewilligt wird, erhalten Sie dennoch eine Zulassung für den Studiengang. In diesem Sinne sind der Antrag auf Doppelstudium und die Zulassung für einen Studiengang nicht gekoppelt.
Allerdings müssen Sie dann zur Immatrikulation eine Exmatrikulationsbescheinigung für den anderen Studiengang vorlegen, da Sie ohne bewilligten Antrag auf Doppelstudium in der Regel nicht in zwei Studiengängen an deutschen Hochschulen immatrikuliert sein können. Die Exmatrikulationsbescheinigung kann auch nach dem Ende der Immatrikulationsfrist nachgereicht werden.
Liebe Grüße
Thomas Walter