Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Jahr 2016 meine Fachhochschulreife absolviert und danach eine 3-Jährige Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin gemacht. Jetzt meine Frage: Kann ich mich trotzdem für den Studiengang "Gebärdensprache" oder "Gebärdensprachendolmetscher" einschreiben?
Mit freundlichen Grüßen,
Alina Hinrichs
Liebe Frau Hinrichs,
wenn der Abschluss Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt ist, Sie also staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin sind, haben Sie mit dem Abschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (nach §37 HmbHG) für die Uni Hamburg erworben und Ihnen steht die Wahl des Studiengangs frei. Sie können sich also auch auf einen der beiden von Ihnen angegeben Studiengänge bewerben.
Sie finden Informationen zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung unter: https://www.uni-hamburg.de/meister. Beachten Sie auf der Webseite auch den Hinweis zur Studienfachberatung, die Sie noch innerhalb der Bewerbungsfrist (bis 20.08) absolvieren und den Nachweis später zur Immatrikulation einreichen müssen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn der Abschluss Ihrer Ausbildung staatlich anerkannt ist, Sie also staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin sind, haben Sie mit dem Abschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (nach §37 HmbHG) für die Uni Hamburg erworben und Ihnen steht die Wahl des Studiengangs frei. Sie können sich also auch auf einen der beiden von Ihnen angegeben Studiengänge bewerben.
Sie finden Informationen zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung unter: https://www.uni-hamburg.de/meister. Beachten Sie auf der Webseite auch den Hinweis zur Studienfachberatung, die Sie noch innerhalb der Bewerbungsfrist (bis 20.08) absolvieren und den Nachweis später zur Immatrikulation einreichen müssen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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