Ich habe im Wintersemester die Klausur einer Vorlesung nicht bestanden, zählt dies bei der Bewerbung auf einen neuen Studiengang als nicht bestandene Vor- oder Abschlussprüfung?
Liebe M0ndaria,
Sie können sich für einen Studiengang nicht bewerben, wenn Sie in eine verpflichtende Prüfungsleistung des Studiengangs, für den Sie sich bewerben, endgültig nicht bestanden haben.
Eine Klausur nicht zu bestehen, gilt in der Regel nicht als endgültig nicht bestanden, da Sie üblich mehrere Prüfungsversuche. Das sollten Sie, wenn Sie unsicher sich, im Studienbüro Ihres Fachbereiches erfragen.
Falls Sie doch die Klausur endgültig nicht bestanden haben, müssen Sie prüfen, ob die Vorlesung ein verpflichtender Bestandteil im neuen Studiengang ist. In manchen Fällen ist das sehr klar, z.B. wenn Sie eine Vorlesung in ethischer Philosophie endgültig nicht bestanden haben und sich für Mathematik bewerben möchten. In dem Fall geben Sie in der Bewerbung an, dass Sie keine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben. Es gibt aber auch unklare Fälle, wie z.B. eine Statistikvorlesung in einem wirtschaftlichen Studiengang und wenn Sie sich für Psychologie bewerben möchten. In unklaren Fällen werden Sie später aufgefordert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fachbereich des neuen Studiengangs einzureichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Sie können sich für einen Studiengang nicht bewerben, wenn Sie in eine verpflichtende Prüfungsleistung des Studiengangs, für den Sie sich bewerben, endgültig nicht bestanden haben.
Eine Klausur nicht zu bestehen, gilt in der Regel nicht als endgültig nicht bestanden, da Sie üblich mehrere Prüfungsversuche. Das sollten Sie, wenn Sie unsicher sich, im Studienbüro Ihres Fachbereiches erfragen.
Falls Sie doch die Klausur endgültig nicht bestanden haben, müssen Sie prüfen, ob die Vorlesung ein verpflichtender Bestandteil im neuen Studiengang ist. In manchen Fällen ist das sehr klar, z.B. wenn Sie eine Vorlesung in ethischer Philosophie endgültig nicht bestanden haben und sich für Mathematik bewerben möchten. In dem Fall geben Sie in der Bewerbung an, dass Sie keine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben. Es gibt aber auch unklare Fälle, wie z.B. eine Statistikvorlesung in einem wirtschaftlichen Studiengang und wenn Sie sich für Psychologie bewerben möchten. In unklaren Fällen werden Sie später aufgefordert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Fachbereich des neuen Studiengangs einzureichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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