Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde mich gerne für deutsche Sprache und Literatur im ersten Semester an der Uni Hamburg bewerben.
Ich habe aber schon zwei Semester Germanistik an einer anderen Uni studiert.
Muss ich bei der Bewerbung dann angeben, dass es sich um einen verwandten Stdiengang handelt?
Mit freundlichen Grüßen
Malin von Hagen
Liebe Malin von Hagen,
ich gehe davon aus, Sie beziehen sich auf den Abschnitt "Angaben zu bisherigen Studien" in der Online-Bewerbung.
Es ist egal welche dieser beiden Optionen Sie auswählen, da keine der beiden Optionen
Die Auswahloption "Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht" wurde lediglich hinzugefügt, weil Bewerber*innen in der Vergangenheit bei ähnlichen aber eben nicht exakt gleichen Studiengängen immer wieder fälschlicherweise angegeben haben, dass sie "im selben Studiengang immatrikuliert" waren.
Diese Angabe führt, wenn nicht zusätzlich angegeben und nachgewiesen wird, dass noch keine Leistungen erbracht wurden, zu einer automatischen formalen Ablehnung einer Bewerbung ins erste Fachsemester.
Die Auswahloption ("Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht") soll also Bewerber*innen davor schützen, aufgrund eines falschen Verständnisses davon, unter welchen Bedingungen es sich um denselben Studiengang handelt (siehe Text im Feld "Hinweis"), die Chance auf eine Zulassung zu verlieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter
ich gehe davon aus, Sie beziehen sich auf den Abschnitt "Angaben zu bisherigen Studien" in der Online-Bewerbung.
Es ist egal welche dieser beiden Optionen Sie auswählen, da keine der beiden Optionen
- "Nein - ich war bzw. bin nicht im selben Studiengang immatrikuliert" und
- "Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht"
Die Auswahloption "Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht" wurde lediglich hinzugefügt, weil Bewerber*innen in der Vergangenheit bei ähnlichen aber eben nicht exakt gleichen Studiengängen immer wieder fälschlicherweise angegeben haben, dass sie "im selben Studiengang immatrikuliert" waren.
Diese Angabe führt, wenn nicht zusätzlich angegeben und nachgewiesen wird, dass noch keine Leistungen erbracht wurden, zu einer automatischen formalen Ablehnung einer Bewerbung ins erste Fachsemester.
Die Auswahloption ("Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht") soll also Bewerber*innen davor schützen, aufgrund eines falschen Verständnisses davon, unter welchen Bedingungen es sich um denselben Studiengang handelt (siehe Text im Feld "Hinweis"), die Chance auf eine Zulassung zu verlieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter