Bewerbungsverfahren

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Paula.99
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Registriert: Mo 28. Dez 2015, 19:21

Bearbeitet Bewerbungsverfahren

Beitrag von Paula.99 »

Hey, ich habe folgende Probleme, zu denen ich keine Lösung finde:

1) Wenn ich mich auf einen Platz an der Uni Hamburg zum Sommersemester 2016 bewerbe (NC beschränkter Studiengang) aber nicht angenommen werde - kann ich mich dann direkt für das WiSe 2016/17 bewerben (gleicher Studiengang) oder muss ich bis zum SoSe 2017 warten ?

2) Wie hoch ist die Chance für jemanden mit z.B. einem Schnitt von 1,9 in ein NC beschränktes Fach wie Medien-/Kommunikationswissenschaften reinzukommen, dass zum WiSe 2015/16 einen NC von 1,6 hatte ?

3) Wird ein Auslandsaufenthalt als Au Pair nach dem Abitur bei einer Bewerbung angerechnet oder hat es keinen Einfluss auf die Chance, angenommen zu werden ?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Paula.99
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Bewerbungsverfahren

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Paula.99,

Bei einer Ablehnung einer Bewerbung für das Sommersemester 2016 können Sie sich zum Wintersemester 2016/17 wieder bewerben - hier gibt keine Beschränkungen. Sofern Sie sich für das Sommersemester für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang bewerben möchten, hier aber ein Hinweis: Zum Sommersemester ist nur eine Bewerbung für die Studiengänge Physik, Sozialökonomie, Rechtswissenschaft und Evangelische Theologie möglich. Alle anderen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengänge starten nur im Wintersemester.

Über die Chancen einer Zulassung in einem bestimmten Studiengang in einem bestimmten Verfahren lassen sich nur sehr eingeschränkt Aussagen treffen, da die NC-Werte nicht festgelegt werden, sondern sich immer erst im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben und sich diese Werte von Verfahren zu Verfahren ändern. Sie können eine Tendenz den NC-Werten der letzten Jahre entnehmen, die Sie in dieser Tabelle finden: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... mester.pdf.

Ein Auslandsaufenthalt wird im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt - die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts zählt aber wie jegliche Zeiten nach dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, in denen Sie nicht an einer Hochschule eingeschrieben waren als Wartezeit. Informationen zur Bedeutung der Wartezeit im Zulassungsverfahren finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
Paula.99
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Re: Bewerbungsverfahren

Beitrag von Paula.99 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Angenommen man würde zum SoSe 2016 zugelassen werden, kann jedoch erst zum WiSe anfangen, wie sich später herausstellt - ist der Studienplatz zum nächsten Semester gesichert oder wird dieser neu vergeben und man muss sich später von neuem an der Uni bewerben ?

Ich habe auf der Seite der Uni HH leider keine Antwort darauf gefunden...
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Bewerbungsverfahren

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Paula.99,

Wenn Sie Ihren Studienplatz zum Sommersemester nicht annehmen können, wird dieser weiter vergeben. Sie müssen sich dann zum Wintersemester erneut bewerben. Eine Ausnahme besteht hier, falls Sie bestimmte Gründe dafür haben, den Platz nicht annehmen zu können, z.B. wenn Ihnen dies aufgrund eines Dienstes oder aufgrund von Kinderbetreuung nicht möglich ist. In diesem Fall hätten Sie zum darauf folgenden Semester einen Anspruch auf bevorzugte Zulassung. Detaillierte Informationen zu dieser Ausnahmeregelung finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dienst.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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