Liebes Forum-Team,
gestern habe ich mich online für das Masterstudium Psychologie beworben. An sich sind hierbei keine postalischen Einsendungen notwendig - außer in drei Ausnahmefällen.
Wie ich gelesen habe, ist eine davon der Erwerb der HZB im Ausland bzw. ein Hochschulabschluss im Ausland.
Da ich meinen Bachelor in Deutschland absolviert, aber meine HZB an der Deutschen Schule Moskau (DSM) erreicht habe, bin ich mir unsicher, ob ich neben der online-Bewerbung nun auch mein Abiturzeugnis und ggf. weitere Dokumente per Post an die Uni Hamburg schicken muss.
In einem Dokument las ich nämlich, dass der Erwerb einer HZB an einer deutschen Auslandsschule bei der Bewerbung dem deutschen Abitur i.d.R gleichgestellt werden kann. In meinem Fall ist das auch so. Auf meinem Abiturzeugnis wird der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife dem deutschen Abitur gleichgestellt, zumal an der DSM nach dem Thüringer Lehrplan unterrichtet wurde.
Ich bedanke mich im Voraus für Antworten!
Viele Grüße
Lea
Liebe Lea,
wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist sie in der Regel auch der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt. „In der Regel“ deshalb, da es vorkommen kann, dass sich eine Einrichtung als Deutsche Schule im Ausland beschreibt, aber sich dahinter mehr oder weniger nur Deutschunterricht verbirgt. Wenn aber aus Ihrem Abiturzeugnis hervorgeht, dass der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife dem deutschen Abitur gleichgestellt, ist alles okay.
In den Bewerbungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Psychologie steht zwar, dass wenn man eine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, noch Unterlagen im Fachbereich einreichen muss, aber das gilt nicht für die Deutschen Schulen im Ausland, da diese insofern gleichgestellt sind, dass es als eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung gilt, unabhängig vom Land. Von daher müssen Sie zur Bewerbung keinen Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung beim Fachbereich Psychologie einreichen. Wählen Sie bitte in Ihrer Bewerbung unter Art der Hochschulzugangsberechtigung „Ausland – Allgemeine Hochschulreife an einer deutschen Schule im Ausland an“, aber unter Land der Hochschulzugangsberechtigung „Deutschland“.
Wenn Sie Ihre Bewerbung schon abgesendet haben, melden Sie sich bitte unter Angaben Ihrer persönlichen Daten kurz unter: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc, um Ihre Bewerbung wieder öffnen zu lassen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist sie in der Regel auch der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt. „In der Regel“ deshalb, da es vorkommen kann, dass sich eine Einrichtung als Deutsche Schule im Ausland beschreibt, aber sich dahinter mehr oder weniger nur Deutschunterricht verbirgt. Wenn aber aus Ihrem Abiturzeugnis hervorgeht, dass der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife dem deutschen Abitur gleichgestellt, ist alles okay.
In den Bewerbungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Psychologie steht zwar, dass wenn man eine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, noch Unterlagen im Fachbereich einreichen muss, aber das gilt nicht für die Deutschen Schulen im Ausland, da diese insofern gleichgestellt sind, dass es als eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung gilt, unabhängig vom Land. Von daher müssen Sie zur Bewerbung keinen Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung beim Fachbereich Psychologie einreichen. Wählen Sie bitte in Ihrer Bewerbung unter Art der Hochschulzugangsberechtigung „Ausland – Allgemeine Hochschulreife an einer deutschen Schule im Ausland an“, aber unter Land der Hochschulzugangsberechtigung „Deutschland“.
Wenn Sie Ihre Bewerbung schon abgesendet haben, melden Sie sich bitte unter Angaben Ihrer persönlichen Daten kurz unter: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc, um Ihre Bewerbung wieder öffnen zu lassen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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