Hallo,
ich schreibe derzeit an meiner Masterarbeit und habe offiziell Zeit bis Ende Oktober, diese fertigzustellen. Da ich weiter immatrikuliert sein muss, müsste ich, sofern ich nicht zeitig fertig werde, den Beitrag für das kommende Wintersemester 20/21 zahlen. Dabei sind besonders Dinge wie das Semesterticket nicht mehr von Bedeutung für mich, da ich in Lübeck wohne und auch hier arbeite.
Frage: Können zumindest einige der Kosten für das kommende WiSe im Nachgang erstattet/zurückgeholt werden?
Besten Dank vorab!
Hallo Olliver85,
ja, Sie können sich den Anteil für das Semesterticket vom Studierendenwerk zurückerstatten lassen. Sie überweisen zunächst den gesamten Semesterbeitrag für Ihre Rückmeldung zum Semester. Nach Erhalt der Semesterunterlagen können Sie die Rückerstattung mit entsprechendem Nachweis für den Grund beim Studierendenwerk beantragen.
Weitere Informationen zur Rückerstattung: [url]https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... icket//url]
Mit besten Grüßen,
BK
ja, Sie können sich den Anteil für das Semesterticket vom Studierendenwerk zurückerstatten lassen. Sie überweisen zunächst den gesamten Semesterbeitrag für Ihre Rückmeldung zum Semester. Nach Erhalt der Semesterunterlagen können Sie die Rückerstattung mit entsprechendem Nachweis für den Grund beim Studierendenwerk beantragen.
Weitere Informationen zur Rückerstattung: [url]https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... icket//url]
Mit besten Grüßen,
BK
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Campus-Center
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