Bearbeitet Verfall der ersten Zulassung Negativauswirkung?
Ich wollte mich für den Studiengang Gebärdensprächendollmetscher für das Sommersemester 21 bewerben. Da ich jedoch bald ins Ausland gehe und noch nicht sagen kann ob ich 6 Monate oder 1 Jahr bleibe, müsste ich bei Zulassung diese gegebenenfalls verfallen lassen. Hat dies dann negative Auswirkung auf meine erneute Bewerbung für diesen Studiengang im Jahr 22 ?

Mit freundlichen Grüßen
Re: Verfall der ersten Zulassung Negativauswirkung?
Hallo NataschaM,

eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang Gebärdensprachdolmetschen ist nur zu einem Wintersemester möglich. Das Nicht-Annehmen eines Zulassungsangebots hat keine negativen Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungsverfahren. Der frei gewordene Studienplatz wird an die/den rangnächsten Bewerber*in vergeben.

Mit besten Grüßen,
BK
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