Ich wollte mich für den Studiengang Gebärdensprächendollmetscher für das Sommersemester 21 bewerben. Da ich jedoch bald ins Ausland gehe und noch nicht sagen kann ob ich 6 Monate oder 1 Jahr bleibe, müsste ich bei Zulassung diese gegebenenfalls verfallen lassen. Hat dies dann negative Auswirkung auf meine erneute Bewerbung für diesen Studiengang im Jahr 22 ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo NataschaM,
eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang Gebärdensprachdolmetschen ist nur zu einem Wintersemester möglich. Das Nicht-Annehmen eines Zulassungsangebots hat keine negativen Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungsverfahren. Der frei gewordene Studienplatz wird an die/den rangnächsten Bewerber*in vergeben.
Mit besten Grüßen,
BK
eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang Gebärdensprachdolmetschen ist nur zu einem Wintersemester möglich. Das Nicht-Annehmen eines Zulassungsangebots hat keine negativen Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungsverfahren. Der frei gewordene Studienplatz wird an die/den rangnächsten Bewerber*in vergeben.
Mit besten Grüßen,
BK
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