Bearbeitet Bearbeitungszeit Masterarbeit geht über SS2020 hinaus, wann exmatrikulieren? Und wo? An beiden Instituten?
Liebes CC- Forum- Team,

mir wurde vonseiten des ZPLA- Teams gesagt, ich solle mich an das Team für Bewerbung und Zulassung wenden (also wohl an Sie via hier) wenden in folgender Angelegenheit. Somit registrierte ich mich extra für diese Frage hier im Forum, da ich sonst keine Kontaktmöglichkeit fand.

Ich schreibe meine Masterarbeit Lehramt LAGym in einem Fach, welches ich an einer anderen Uni/ Hochschule studiert habe/ studiere und welche von Dozenten dieser anderen Uni/ Hochschule betreut wird.

Die Bearbeitungszeit meiner Masterarbeit geht über das Ende des SS2020 hinaus (liegt nach dem 30.09.20).
Da ich mich ursprünglich zum 01.10.20 exmatrikulieren wollte, versuchte ich bisher bis 15. August die Arbeit zu schreiben, damit die Dozenten dann 6 Wochen Zeit hätten, meine Arbeit zu kontrollieren und mit der Exmatrikulation alle Noten vorliegen könnten.
Die Lebensumstände aller Beteiligten haben sich durch Covid nun aber so sehr geändert, dass ich nicht davon ausgehen kann, dass alles so (in time) klappt. Theoretisch könnte ich mir auch bis Ende des Semesters (30.09.20) Zeit nehmen, um die Arbeit zu schreiben, da ja meine Bearbeitungszeit so lange gehen darf und die Zeit für das Erstellen des Gutachtens und der Vergabe der Note auch über das Semester hinaus gehen kann. Stimmt das so? Habe ich das richtig verstanden?

Spätestens bräuchte ich das Zeugnis, welches die UHH austellt, im Dezember 2020.

Die Dame des ZPLA mit der ich sprach, meinte, ich solle sichergehen, dass für den Fall einer Nachprüfung eine Immatrikulation vorläge. Ich gehe nicht davon aus, dass diese nötig sein wird, doch sicher ist mittlerweile wohl wenig. Aber sinnvoll wäre in diesem Fall wohl doch, eingeschrieben zu bleiben und das WS 20/21 immatrikuliert zu bleiben.
Ich bin allerdings schon an der anderen Uni/ Hochschule zum 30.09.20 exmatrikuliert worden.

Was wäre in dem Fall zu tun? Und welche wären die möglichen Varianten?

Vielen Dank.
Re: Bearbeitungszeit Masterarbeit geht über SS2020 hinaus, wann exmatrikulieren? Und wo? An beiden Instituten?
Hallo YZ_Master,

wenn Sie sicher sind, dass Sie Ihre letzte Prüfungsleistung auch bestehen, müssen Sie sich an der Uni Hamburg nicht zurückmelden. Das Zeugnis kann auch ohne dass Sie immatrikuliert sind, vom ZPLA ausgestellt werden. Sollten Sie die Masterarbeit jedoch nicht bestehen und einen Wiederholungsversuch anstreben, ist eine Immatrikulation zwingend erforderlich. Die Rückmeldung an der Uni Hamburg kann bspw. auch verspätet inklusive verspätete Rückmeldegebühr bis Ende des dann laufenden Semesters erfolgen. In Bezug auf Ihre Immatrikulation bzw. Exmatrikulation zum 30. September an der anderen Hochschule, müssten Sie sich noch mal an das dortige Studienbüro wenden.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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