Bearbeitet Die einzureichende Dokumente
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte bei Ihnen mich für das Studienfach Pharmazie bewerben.

Zur Verbesserung meiner Note habe ich TestAs Prüfung geschrieben, aber das Ergebnis bekommen ich nach der Bewerbungsfrist.

Ich würde wissen , ob ich zuerst mich mit den Unterlagen, die ich schon habe mich bewerben kann und nach dem Erhalten meines TestAs Ergebnis , es einreichen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Hanieh Hadi
Re: Die einzureichende Dokumente
Hallo Hanieh,

ich gehe davon aus, dass Sie sich mit einer Nicht-EU-Staatsbürgerschaft bewerben.

Innerhalb der Bewerbungsfrist müssen in der Regel keine Unterlagen eingereicht werden. Ihre Angaben in der Online-Bewerbung werden erst bei der Immatrikulation geprüft. Wenn Sie das Ergebnis des TestAs bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht kennen, können Sie einen Eintrag vornehmen, von dem Sie ausgehen, dass Sie ihn erreichen. Nach der Bewerbungsfrist können Sie Ihre Angaben jedoch nicht mehr korrigieren. Im Zulassungsverfahren nehmen Sie dann mit den eingetragenen Ergebnissen teil. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten und dann die angegebenen Werte in der Online-Bewerbung nicht nachweisen können, würde eine Rücknahme der Zulassung erfolgen, wenn Sie durch die tatsächlichen Werte in der Rangfolge "herunterrutschen" und keine Zulassung erhalten hätten. In sofern sollten Sie bei der Angabe der Werte vorsichtig sein.

Mit besten Grüßen,
BK
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