Bearbeitet Wartezeit
Hallo,
bei der Bewerbung zum Erstsemester kann man einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen.
wenn ich diesen stelle, will ich dass die zeit die zwischen meinem Abitur und der Einschreibung zum Studium liegt, als Wartesemester angerechnet wird, richtig ?
Dort soll man einen Nachweis hochladen, ist es mein Reifezeugnis oder was für ein Nachweis wird da benötigt. Zählt mein Auslandsjahr ebenso als Wartesemester, wenn ja, wie soll ich das nachweisen ?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Danke
Re: Wartezeit
Hallo Larissa11,

Sie müssen keinen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen. Die Wartezeit wird automatisch durch Ihre Angaben in der Online-Bewerbung berechnet. Es werden alle Halbjahre nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gezählt, die Sie nicht an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben waren. Das Studium an einer ausländischen Hochschule wird hingegen als Wartezeit gewertet.

Ein Sonderantrag zur Verbesserung der Wartezeit kann nur gestellt werden, sofern Sie Umstände geltend machen können, die Sie daran gehindert haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben bspw. wegen längerer Krankheit.
siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... raege.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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