Bearbeitet Endgültig nicht bestandene Prüfung
Sehr geehrte Damen und Herren,

während des Bewerbungsprozesses wird gefragt ob eine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde mit dem Hinweis, dass in diesem Fall der gleiche Studiengang bzw. ein Studiengang welcher diese Prüfung im Pflichtprogramm hat nicht studiert werden kann - so weit, so klar.
Nun steht aber weiter geschrieben, dass im Falle einer Zulassung die Einschreibung bei endgültig nicht bestandener Prüfung nicht erfolgen kann. Hier wird die mögliche Relevanz für das neue Studium nicht mehr erwähnt.

Was bedeutet das genau für mich? Ich habe eine endgültig nicht bestandene Modulprüfung, allerdings ist dieses Modul nicht Bestandteil des Studium auf welches ich mich bewerbe. Kann ich mich also trotzdem für diesen Studiengang einschreiben (bei Zulassung)?


Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Re: Endgültig nicht bestandene Prüfung
Hallo MaximilianS,

ja, wenn diese Prüfung kein Pflichtmodul im neuen Studiengang ist, können Sie eingeschrieben werden. Gut wäre, wenn Sie sich dieses durch das Studienbüro des neuen Studiengangs bescheinigen lassen, wenn beide Studiengänge inhaltlich beieinander liegen. Ggfl. würde die Zulassungsstelle Sie auffordern, diese Bescheinigung nachzureichen, sollte keine Eindeutigkeit vorliegen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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