Guten Tag,
ich habe mich für ein Sportstudium auf Gymnasiallehramt für das WS 20/21 beworben. Aufgrund der COVID 19 Ausnahme bezüglich des Tests wäre nun meine Frage, wann und wo ich beispielsweise die benötigte ärztliche Bescheinigung oder den Nachweis einer bestandenen Sporteignungsprüfung (In meinem Fall aus Freiburg) einreichen muss?
Vielen Dank schon einmal für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo lea_grtn,
die Immatrikulationsunterlagen reichen Sie erst ein, nachdem Sie den Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerber-Account erhalten haben. Die Bescheide im Hauptverfahren für die Lehramtsstudiengänge werden am 9. September bereitgestellt. Aus welchen Weg Sie die Unterlagen einreichen, wird Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Mit besten Grüßen,
BK
die Immatrikulationsunterlagen reichen Sie erst ein, nachdem Sie den Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerber-Account erhalten haben. Die Bescheide im Hauptverfahren für die Lehramtsstudiengänge werden am 9. September bereitgestellt. Aus welchen Weg Sie die Unterlagen einreichen, wird Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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