Hallo,
ich studiere derzeit an der Universität Hamburg Sozialökonomie im Bachelor und würde mich gerne für den Masterstudiengang Human Resource Management / Personalpolitik (Studienbeginn SS2016) an der selbigen bewerben.
Aus den Zugangsvoraussetzungen konnte ich entnehmen das eine vorläufige Immatrikulation ohne einen Bachelorabschluss dann möglich ist, wenn das Prüfungsamt bestätigt , dass die fehlenden Prüfungsleistungen bis zum Ende des aktuellen Semesters abgeschlossen werden können (also WISE15/16) und das Abschlusszeugnis nachgereicht wird. Für die Nachreichung des Bachelorzeugnis wird in diesem Fall eine Frist bis Ende September gesetzt.
Meine Frage ist nun, wie sieht es aus wenn ich dieses Semester durch meine Prüfungen falle. Würde eine vorläufige Zulassung dann zurückgezogen werden weil ich die Prüfungsleistungen nicht bis zum Ende dieses Semesters (WISE 15/16) abgeschlossen habe? Oder besteht die Möglichkeit an der Uni Hamburg in zwei Studiengängen (Bachelor und Master) gleichzeitig eingeschrieben zu sein? Also im ersten Semester des Masters noch die letzten Prüfungsleistungen für den Bachelorabschluss abzulegen, aber gleichzeitig schon Prüfungsleistungen im Master zu erbringen. Oder müssen alle Prüfungsleistungen vor Beginn des Masters abgeschlossen sein?
Viele Grüße
Hallo beforeeight,
Die vorläufige Zulassung wird nicht zurückgenommen, wenn Sie Ihre Prüfungen nicht bis zum Ende des Wintersemesters 15/16 abschließen. Sollten Sie also durch eine Prüfung fallen, bleiben Sie dennoch vorläufig im Masterstudiengang immatrikuliert, parallel dazu aber auch noch in Ihrem Bachelorstudiengang. Eine Rücknahme der vorläufigen Zulassung erfolgt nur dann, wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis nicht bis zum Ende des ersten Mastersemesters, d.h. in diesem Fall bis zum 30.09.2016, einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die vorläufige Zulassung wird nicht zurückgenommen, wenn Sie Ihre Prüfungen nicht bis zum Ende des Wintersemesters 15/16 abschließen. Sollten Sie also durch eine Prüfung fallen, bleiben Sie dennoch vorläufig im Masterstudiengang immatrikuliert, parallel dazu aber auch noch in Ihrem Bachelorstudiengang. Eine Rücknahme der vorläufigen Zulassung erfolgt nur dann, wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis nicht bis zum Ende des ersten Mastersemesters, d.h. in diesem Fall bis zum 30.09.2016, einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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