Bearbeitet Einreisebestimmungen - Semesterbeitrag
Guten Tag, ich bin Erstsemester-Student des M.Sc. Physik und werde im August nach Hamburg reisen damit ich an der schriftlichen Prüfungen teilnehmen (Anfangsdatum: 31.08). Ich werde von Griechenland kommen und deshalb möchte gerne wissen, ob für mich die Verpflichtung der vierzehntägigen häuslichen Isolation gilt. Ich möchte auch nach der Zahlungsfrist des Semesterbeitrags für Erstsemester-Studenten fragen.
Re: Einreisebestimmungen - Semesterbeitrag
Sehr geehrte/r Panagos Τheofanis!
  1. Die Pflicht zur unmittelbaren vierzehntägigen häuslichen Isolation nach Einreise (Quarantäne) gilt unverändert weiter. Ein Betreten der Universität Hamburg ist in diesem Zeitraum strikt untersagt. Bei Einreise ist ein Nachweis über eine geeignete Unterkunft oder ein ärztliches Attest gem. §35 Absatz 1 Satz 1 HmbSARS-CoV2-EindämmungsVO vorzulegen.
  2. Die Frist für die Überweisung des Semesterbeitrags ist im Sommerseemster 2020 der 24.07.2020.
Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Einreisebestimmungen - Semesterbeitrag
Sehr geehrter Herr Winkler,
laut der Verordnung, die Sie mir geschickt haben, sind von dieser Verpflichtung nur solche Reisenden betroffen, die aus Risikogebieten nach Hamburg reisen. Zurzeit gilt Griechenland nicht als Risikogebiet. Habe ich etwas falsch verstanden?
Re: Einreisebestimmungen - Semesterbeitrag
Sehr geehrter Herr Panagos!

Das ist korrekt; bitte beachten Sie aber, dass es zur Zeit nicht möglich ist, abzuschätzen, ob sich dies bis November ändert. Daher empfehle ich Ihnen:
Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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