Liebes Forum-Team,
aktuell bin ich im ersten Semester (ReWi) immatrikuliert, werde aber vermutlich zum September zur Bucerius Law School wechseln.
Dazu habe ich zwei Fragen: Die für das SoSe vorgesehene Hausarbeit ist bis Ende Oktober abzugeben. Zu diesem Zeitpunkt wäre ich nicht mehr an der UHH immatrikuliert. Sollte ich mich daher von der Hausarbeit abmelden oder diese schon vor der Exmatrikulation abgeben? Oder angemeldet bleiben und bis zur Exmatrikulation keine Arbeit abgeben?
Zudem benötige ich eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ als Nachweis, dass die Zwischenprüfung noch bestanden werden kann. Wissen Sie, ob eine Abmeldung von der Hausarbeit Auswirkungen auf diese Bescheinigung hat? (Die vorgesehenen Klausuren habe ich geschrieben/werde ich schreiben.)
Viele Grüße und danke im Voraus!
Lilli
Liebe Lilli,
1) Allgemein gilt, die Regelung, dass Sie an der Universität Hamburg immatrikuliert sein müssen, um Prüfungsleistungen erbringen zu können. Da das Abgabedatum der Hausarbeit schon im Wintersemester 2020/21 liegt, wäre es also formal gesehen erforderlich, dass Sie auch im Wintersemester 2020/21 an der Universität Hamburg immatrikuliert sind.
Da es sich bei der von Ihnen genannten Konstellation mit dem Wechsel der Hochschule um eine besondere Situation handelt, würde ich Ihnen raten, sich zeitnah mit dem zuständigen Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft bezüglich der erwähnten Hausarbeit in Verbindung zu setzen und eine individuelle Lösung zu suchen.
2) Für die Erstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind an der Universität Hamburg die Studien- bzw. Prüfungsbüros der Fachbereiche bzw. Fakultäten verantwortlich. Auch in dieser Frage müssten Sie sich daher bitte an das Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft wenden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Allgemein gilt, die Regelung, dass Sie an der Universität Hamburg immatrikuliert sein müssen, um Prüfungsleistungen erbringen zu können. Da das Abgabedatum der Hausarbeit schon im Wintersemester 2020/21 liegt, wäre es also formal gesehen erforderlich, dass Sie auch im Wintersemester 2020/21 an der Universität Hamburg immatrikuliert sind.
Da es sich bei der von Ihnen genannten Konstellation mit dem Wechsel der Hochschule um eine besondere Situation handelt, würde ich Ihnen raten, sich zeitnah mit dem zuständigen Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft bezüglich der erwähnten Hausarbeit in Verbindung zu setzen und eine individuelle Lösung zu suchen.
2) Für die Erstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind an der Universität Hamburg die Studien- bzw. Prüfungsbüros der Fachbereiche bzw. Fakultäten verantwortlich. Auch in dieser Frage müssten Sie sich daher bitte an das Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft wenden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe mich mit dem Prüfungsamt in Verbindung gesetzt.
Liebe Grüße
Ich habe mich mit dem Prüfungsamt in Verbindung gesetzt.
Liebe Grüße