Bearbeitet Note Hochschulzugangsberechtigung bei Zweitstudium
Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Homepage der UHH kann man sich auch mit der Abschlussnote des Erststudiums statt der Abiturnote bewerben.

1.) Bei meinem Erststudium handelt es sich um einen Magister Artium (vor Bologna, zehnsemestrig) - gilt das auch für solch ältere Studiengänge?

2.) Wo würde man dies bei der Bewerbung angeben? In dem Feld, in dem man normalerweise seine Abiturnote eintragen würde? Dient dann das Abschlusszeugnis bei der Immatrikulation als Nachweis, statt des Abiturzeugnisses? Kann/muss man irgendwo in der Bewerbung darauf verweisen, dass man sich mit der Abschlussnote des Erststudiums bewirbt?

3.) Meine Bewerbung habe ich leider schon vorher abgeschickt - kann ich die Bewerbung noch anpassen?

Im Voraus vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Ulf
Re: Note Hochschulzugangsberechtigung bei Zweitstudium
Lieber Ulf,

1.) Ja, auch mit älteren Abschlüssen ist eine Bewerbung möglich - wichtig ist nur, dass der Studiengang 6 Semester Regelstudienzeit hatte.

2.) Sie geben die Note in den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung genauso an wie im Fall einer Abiturnote. Als Art der HZB wählen Sie dann "Sonstige Studienberechtigung". Welche Art des Studienabschlusses erworben wurde, müssen Sie nicht in der Bewerbung angeben - das Zeugnis wird dann bei der Immatrikulation geprüft.

3.) Das ist möglich. Dazu schreiben Sie einfach eine Kurze Nachricht über https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc und bitte um Öffnung Ihrer Bewerbung - dann können Sie die Bewerbung wieder bearbeiten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten