Bearbeitet Bewerbung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gern zwei Fragen bezüglich der Bewerbung stellen.

Ich habe im Online Portal meine Bewerbung abgeschickt.
Als nächster Schritt sollte ich meine alle Unterlagen hochladen ,aber ich weiß nicht ,wo ich sie hochladen soll.
Wo soll man die Unterlage hochladen?
Nach der Seite sollte man seine Bewerbung ohne Upload abschicken kann, sind für seine Bewerbung keine Unterlagen erforderlich.
Allerdings ich habe in meiner Bewerbung nur meine umgerechnete HZB Note eingetragen. Obwohl ich auch die Note der FSP habe.
Ich bewerbe mich für das Fach Molecular Life Sciences/BSc und dieses Fach ist NC-beschränkt.
In dem Fall wie wird meine Note bewertet ohne meine Note der FSP ?

Außerdem noch eine Frage.
Wenn man ein Studienkolleg absolviert hat, benötigt man keine VPD,sondern das Zeugnis,das umgerechneten Noten der FSP und HZB enthält.
Aber ich habe die beide Zeugnisse einzeln, nämlich den Uni-assist Prüfbericht,den ich benötigte, um Studienkolleg mich zu bewerben, und das Zeugnis der FSP.
Kann ich diese zwei Unterlagen einreichen anstatt des zusammengefasten Zeugnis der FSP und meiner HZB?


Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
EunBi Woo
Re: Bewerbung
Lieber EunBi Woo,

wenn Sie sich mit dem Zeugnis der Feststellungsprüfung am Studienkolleg als Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bewerben, dann müssen Sie dies in der Online-Bewerbung in STiNE im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" im Feld "Art der Hochschulzugangsberechtigung" entsprechend angeben (siehe Screenshot).
Wenn Sie somit als "Art der Hochschulzugangsberechtigung" entweder "Studienkolleg (allgemeine Hochschulreife)" oder "Studienkolleg (fachgebundene Hochschulreife)" angegeben haben, wird Ihnen der Abschnitt "Sonderabschnitt - Erweiterte Angaben zur HZB" in der Online Bewerbung angezeigt (siehe Screenshot). In diesem Sonderabschnitt geben Sie dann die "Note der Feststellungsprüfung" und die "Note der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (VPD oder Bescheinigung des Studienkollegs)" an.

Der Nachweis, dass Sie eine Ihren Angaben entsprechende Hochschulzugangsberechtigung besitzen, also in Ihrem Fall das Zeugnis der Feststellungsprüfung am Studienkolleg, ist nicht zur Bewerbung, sondern erst zur Immatrikulation durch Einreichung des Zeugnisses zu erbringen.

Ihre Aussage, dass Sie "nur [Ihre] umgerechnete HZB Note" angegeben haben, lässt mich vermuten, dass Sie bei "Art der Hochschulzugangsberechtigung" nicht die korrekte Angabe gemacht haben, da Sie sonst im "Sonderabschnitt - Erweiterte Angaben zur HZB" zur Eingabe beider Noten aufgefordert worden wären.

Wenn diese Vermutung zutreffend ist, müssten Sie uns bitte über das Kontaktformular des Campus-Centers anschreiben und uns explizit bestätigen, dass wir Ihre Bewerbung erneut öffnen sollen. Sobald Sie uns dies bestätigt haben und wir folglich das Bewerbungsformular zurück auf den Status "offen" gesetzt haben, können Sie die nötigen Korrekturen an Ihrer Bewerbung in STiNE vornehmen und das Bewerbungsformular anschließend erneut abschicken.

Ihre abschließende Frage verstehe ich leider nicht ganz. Warum wollen Sie neben dem Zeugnis der Feststellungsprüfung am Studienkolleg, welches bereits die Note der Festellungsprüfung und Note der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung enthält, noch eine VPD einreichen. Diese dürfte, da Sie beide erforderlichen Noten bereits über das Zeugnis der Festellungsprüfung nachweisen, keine zusätzlichen relevanten Informationen enthalten. Sie müssten mir also bitte noch mal erklären, warum Sie die VPD zusätzlich einreichen wollen. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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