Bearbeitet Tätigkeit neben dem Promotionsstudium
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Promotionsstudentin. Mein Promotionsvorhaben ist schon weit vorangeschritten, sodass ich bereits die Zeit nach meiner Promotion in Angriff nehmen möchte. Daher möchte ich eine Beschäftigung neben dem Studium aufnehmen, die ich nach Möglichkeit nach Abschluss der Promotion fortführen kann.

In diesem Zusammenhang wüsste ich gerne, ob es zeitliche Begrenzungen gibt für eine Beschäftigung neben dem Studium. Also ob ich nur eine bestimmte Stundenanzahl pro Woche arbeiten darf, wenn ich meine Zulassung als Studentin nicht gefährden möchte?

Meine Frage umfasst nicht sozialversicherungsrechtliche Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Atefeh Shariatmadari
Re: Tätigkeit neben dem Promotionsstudium
Liebe Atefeh Shariatmadari,

nein, es gibt an der Universität Hamburg keinerlei Beschränkungen für Studierende bezüglich der möglichen Wochenarbeitszeit. Die gilt für alle immatrikulierten Studierenden, unabhängig davon, ob es sich um ein Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium oder um ein Voll- oder Teilzeitstudium handelt. Sie können also beliebig viele Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihren Immatrikulationsstatus hätte.

Eine Veränderung der Wochenarbeitszeit kann natürlich, wie Sie schon wissen, für anderer Institutionen (wie beispielsweise Krankenkassen oder Behörden) relevant sein. Darüber müssten Sie sich allerdings selbstständig bei den jeweiligen Institutionen informieren.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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