Hallo,
Ich möchte mich für das Wintersemester 20/21 bewerben. Lehramt, 1. Fach Englisch und 2. Geografie für Gymnasien (sek I / II).
Bei Englisch hab ich die Zulassungsbeschränkung gefunden, bei Geo allerdings nicht. Können Sie mir weiter helfen welche das da sind?
MfG Kyla Freese
Liebe Kyla Freese,
"Zulassungsbeschränkung" und "Zugangsvoraussetzung" beziehen sich auf unterschiedliche Sachverhalte bzw. Regelungen und sollten nicht verwechselt werden.
Dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, bedeutet, dass nur eine begrenzte Kapazität an Studienplätzen angeboten wird und dass unter den Bewerber*innen, im Fall von grundständigen Studiengängen (i.e. Bachelor, Staatsexamen), eine Auswahl anhand der Note der Hochschulzugangsberechtigung bzw. der Wartezeit getroffen wird.
Zugangsvoraussetzungen sind formale Bedingungen für die Immatrikulation für einen Studiengang. Diese gelten unabhängig davon, ob es sich um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang handelt.
Es wird zwischen den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen, welche für alle grundständigen Studiengänge gelten, und den besonderen Zugangsvoraussetzungen, die nur für einen bestimmten Studiengang bzw. Teilstudiengang gelten, unterschieden.
Eine allgemeine Zugangsvoraussetzung wäre beispielsweise die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an der Universität Hamburg (i.d.R. das Abitur). Ein Beispiel für eine besondere Zugangsvoraussetzung ist der erforderliche Nachweis der Sprachkenntnisse für das Unterrichtsfach Englisch im Lehramtsstudium.
Für das Unterrichtsfach Geografie gibt es keine besonderen Zugangsvoraussetzungen, daher konnten Sie hierzu auch keine Informationen finden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
"Zulassungsbeschränkung" und "Zugangsvoraussetzung" beziehen sich auf unterschiedliche Sachverhalte bzw. Regelungen und sollten nicht verwechselt werden.
Dass ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, bedeutet, dass nur eine begrenzte Kapazität an Studienplätzen angeboten wird und dass unter den Bewerber*innen, im Fall von grundständigen Studiengängen (i.e. Bachelor, Staatsexamen), eine Auswahl anhand der Note der Hochschulzugangsberechtigung bzw. der Wartezeit getroffen wird.
Zugangsvoraussetzungen sind formale Bedingungen für die Immatrikulation für einen Studiengang. Diese gelten unabhängig davon, ob es sich um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang handelt.
Es wird zwischen den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen, welche für alle grundständigen Studiengänge gelten, und den besonderen Zugangsvoraussetzungen, die nur für einen bestimmten Studiengang bzw. Teilstudiengang gelten, unterschieden.
Eine allgemeine Zugangsvoraussetzung wäre beispielsweise die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an der Universität Hamburg (i.d.R. das Abitur). Ein Beispiel für eine besondere Zugangsvoraussetzung ist der erforderliche Nachweis der Sprachkenntnisse für das Unterrichtsfach Englisch im Lehramtsstudium.
Für das Unterrichtsfach Geografie gibt es keine besonderen Zugangsvoraussetzungen, daher konnten Sie hierzu auch keine Informationen finden.
Liebe Grüße
Thomas Walter