Guten Morgen,
ich erwarb meine "Allgemeine Hochschulreife" im Jahr 2019 und bewarb mich im selbigen Jahr für das Wintersemester für den Studiengang "BSc Psychologie" (1. Fachsemester) bei Ihnen, wurde jedoch abgelehnt. In diesem Jahr möchte ich es noch einmal versuchen. Bin ich dazu befugt, einen Antrag auf "Verbesserung der Wartezeit" zu stellen?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort!
Hallo J.Kopp!
Im Rahmen der Auswahl nach Wartezeit können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen, sofern Sie Umstände geltend machen können, die Sie daran gehindert haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben (z.B. längere Krankheit).
Ob das auf Sie zutrifft, kann ich Ihnen nicht beantworten.
Viele Grüße
Hauke Winkler
Im Rahmen der Auswahl nach Wartezeit können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen, sofern Sie Umstände geltend machen können, die Sie daran gehindert haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben (z.B. längere Krankheit).
Ob das auf Sie zutrifft, kann ich Ihnen nicht beantworten.
Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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