Hallo liebe MitarbeiterInnen des Campus-Centre-Forums,
ich bewerbe mich zum kommenden WiSe für den Bachelorstudiengang Psychologie. Es ist bereits mein 2. Studium, welches ich im Anschluss an mein 1. absolviertes Studium beginnen möchte. Ich zähle somit zu den ZweitstudiumbewerberInnen.
Während des Bewerbungsprozesses musste ich kein Motivationsschreiben mit einer Begründung, weshalb ich mich für einen zweiten Bachelorstudiengang bewerbe, einreichen. Muss ein solches Schreiben innerhalb der Bewerbungsfristen postalisch eingereicht werden?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!
Liebe Bella123456,
an der Universität Hamburg gibt es, mit der Ausnahme der Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin, welche über das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge vergeben werden, keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen.
Daher gibt es auch keine Berücksichtigung von Motivationsschreiben im Auswahlverfahren für die grundständigen Studiengänge (i.e. Bachelor und Staatsexamen) der Universität Hamburg und folglich ist auch kein solches Dokument bei uns einzureichen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
an der Universität Hamburg gibt es, mit der Ausnahme der Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin, welche über das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge vergeben werden, keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen.
Daher gibt es auch keine Berücksichtigung von Motivationsschreiben im Auswahlverfahren für die grundständigen Studiengänge (i.e. Bachelor und Staatsexamen) der Universität Hamburg und folglich ist auch kein solches Dokument bei uns einzureichen.
Liebe Grüße
Thomas Walter