Bearbeitet Exmatrikulation nach Freischuss
Liebes Campus-Center-Team,

ich schreibe im Februar 2021 mein 1. Staatsexamen an der Uni HH in Jura im Freischuss - die mündliche Prüfung folgt dann nach Veröffentlichung der schriftlichen Ergebnisse. Theoretisch kann es sein, dass die mündliche dann erst im April 2021 stattfindet.

Meine Frage: zu welchem Zeitpunkt werde ich dann exmatrikuliert oder muss ich ggf. dann zum Sommersemester 2021 nochmal weiter den Semesterbeitrag zahlen?

Da es sich um den Freiversuch handelt, würde ich ggf. gerne noch den 2. Versuch schreiben und wahrnehmen - wie verhält es sich dann mit der Immatrikulation?

An welche Stelle oder welchen Kontakt kann ich mich vielleicht bei diesen Fragen wenden?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Viele Grüße!
Re: Exmatrikulation nach Freischuss
Liebe Vanessa,

Hierzu wenden Sie sich am besten an die Fakultät für Rechtswissenschaft: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... mular.html Ich gehe eher davon aus, dass auch für das Absolvieren der mündlichen Prüfung und erst recht für das Absolvieren eins zweiten Versuchs noch eine Immatrikulation erforderlich ist, da dies aber nicht übergreifend, sondern durch die Prüfungsordnungen der Fakultäten geregelt ist, fragen Sie bitte noch einmal dort nach.

Exmatrikuliert werden Sie erst dann, wenn Ihr Studium vollständig abgeschlossen ist, wenn Ihr Abschluss also durch die Fakultät in unserem System eingetragen wurde.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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