Guten Abend,
ich plane, mich zum kommenden Wintersemester auf einen Bachelor-Studiengang mit Nebenfach an der Universität Hamburg zu bewerben. Aktuell bin ich noch an einer anderen Universität im Zwei-Fach-Bachelor Deutsch und Pädagogik immatrikuliert, habe allerdings keine Leistungsnachweise erbracht. Wenn ich mich nun unter anderem auf das Nebenfach "Deutsche Sprache und Literatur" bewerben möchte, muss ich dann in meiner Bewerbung angeben, bereits einmal für das Fach Deutsch eingeschrieben gewesen zu sein und einen Nachweis einreichen? Oder handelt es bei Zwei-Fach-Bachelor und Bachelor mit Nebenfach bereits grundlegend um zwei unterschiedliche Studiengänge?
Außerdem interessiert es mich, ob eine realistische Chance besteht, ggf. zum Wintersemester 21/22 einen Nebenfachwechsel durchzuführen, wenn die Nebenfächer, auf die ich mich bewerben wollen würde, in den vergangenen Jahren einen NC hatten, der weit über meiner Abiturnote von 2,5 liegt, beispielsweise 1,6. Wenn ich es richtig verstanden habe, nehme ich im Rahmen meiner jetzigen Bewerbung an keinem Nachrückverfahren für Nebenfächer teil, wenn in meinem Hauptfach zugelassen werden sollte, weshalb ich in dem Fall mit einer Ablehnung für sämtliche Nebenfächer mit hohem NC, der darauffolgenden Wahl eines zulassungsfreien Nebenfachs und einem erneut Versuch im nächsten Jahr rechnen muss?
Vielen Dank im Voraus! :)
Hallo LinM,
bitte nennen Sie mir einmal die genaue Bezeichnung Ihres Abschlusses und Ihrer Fächer laut Prüfungsordnung, dann kann ich Ihre erste Frage beantworten.
Zu Ihrer zweiten Frage: Sie können sieh im nächsten Jahr auf einen Nebenfachwechsel bewerben. Sie haben das richtig verstanden: Wenn Sie bei Ihrer ersten Bewerbung nicht für eines der gewünschten Nebenfächer zugelassen werden können, müssen Sie ein zulassungsfreies Fach wählen und nehmen nicht mehr am Nachrückverfahren teil. Dies ist bei einem Nebenfachwechsel anders - in dem Fall bleiben Sie im Nachrückverfahren für das gewünschte Nebenfach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
bitte nennen Sie mir einmal die genaue Bezeichnung Ihres Abschlusses und Ihrer Fächer laut Prüfungsordnung, dann kann ich Ihre erste Frage beantworten.
Zu Ihrer zweiten Frage: Sie können sieh im nächsten Jahr auf einen Nebenfachwechsel bewerben. Sie haben das richtig verstanden: Wenn Sie bei Ihrer ersten Bewerbung nicht für eines der gewünschten Nebenfächer zugelassen werden können, müssen Sie ein zulassungsfreies Fach wählen und nehmen nicht mehr am Nachrückverfahren teil. Dies ist bei einem Nebenfachwechsel anders - in dem Fall bleiben Sie im Nachrückverfahren für das gewünschte Nebenfach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Guten Tag,
es handelt sich bei meinem aktuellen Studium um die Fächer "Deutsch" und "Pädagogik" im Zwei-Fach-Bachelor, Profil Fachergänzung, mit dem Abschluss "Bachelor of Arts" an der CAU in Kiel. Ich habe in der Prüfungsordnung nachgesehen und beide Fächer werden dort ebenfalls unter exakt diesen Bezeichnungen gelistet. Ich befinde mich derzeit im 2. Fachsemester ohne erbrachte, angetrene oder noch ausstehende Prüfungsleistungen.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort auf meine zweite Frage!
Mit freundlichen Grüßen,
Lin M.
es handelt sich bei meinem aktuellen Studium um die Fächer "Deutsch" und "Pädagogik" im Zwei-Fach-Bachelor, Profil Fachergänzung, mit dem Abschluss "Bachelor of Arts" an der CAU in Kiel. Ich habe in der Prüfungsordnung nachgesehen und beide Fächer werden dort ebenfalls unter exakt diesen Bezeichnungen gelistet. Ich befinde mich derzeit im 2. Fachsemester ohne erbrachte, angetrene oder noch ausstehende Prüfungsleistungen.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort auf meine zweite Frage!
Mit freundlichen Grüßen,
Lin M.
Hallo Lin,
In dm Fall handelt es sich nicht um den gleichen Studiengang, da Ihre Fächer anders bezeichnet sind als die entsprechenden Fächer der Uni Hamburg. Bitte geben Sie an, dass Sie in einem verwandten Studiengang studiert haben - Sie müssen keine Nachweise über nicht erbrachte Leistungen hochladen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In dm Fall handelt es sich nicht um den gleichen Studiengang, da Ihre Fächer anders bezeichnet sind als die entsprechenden Fächer der Uni Hamburg. Bitte geben Sie an, dass Sie in einem verwandten Studiengang studiert haben - Sie müssen keine Nachweise über nicht erbrachte Leistungen hochladen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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Guten Tag und Vielen Dank für die Antwort!
Interessehalber wüsste ich (sofern möglich) gerne noch, welche Auswirkungen diese Angabe in meiner Bewerbung hat, da ich, wie nun ja bereits erwähnt, keine Leistungen erbracht habe, in der Formulierung dieser Auswahlmöglichkeit während der Bewerbung im STiNE-Portal allerdings enthalten ist, dass Leistungen erbracht wurden ("Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht"). Wenn im Falle einer Zulassung kein Nachweis darüber eingereicht werden muss, welche Schlüsse werden dann aus dieser Angabe gezogen? Oder dient es in diesem Falle nur statistischen Zwecken?
Mit freundlichen Grüßen,
Lin M.
Interessehalber wüsste ich (sofern möglich) gerne noch, welche Auswirkungen diese Angabe in meiner Bewerbung hat, da ich, wie nun ja bereits erwähnt, keine Leistungen erbracht habe, in der Formulierung dieser Auswahlmöglichkeit während der Bewerbung im STiNE-Portal allerdings enthalten ist, dass Leistungen erbracht wurden ("Ich habe Studienleistungen in einem verwandten Studiengang erbracht"). Wenn im Falle einer Zulassung kein Nachweis darüber eingereicht werden muss, welche Schlüsse werden dann aus dieser Angabe gezogen? Oder dient es in diesem Falle nur statistischen Zwecken?
Mit freundlichen Grüßen,
Lin M.
Hallo Lin,
Ganz anders: Diese Angabe hat überhaupt keine Konsequenzen. Sie soll nur Bewerber*innen, die in einem verwandten Studiengang studiert haben, davon abhalten, anzugeben, dass sie Leistungen im gleichen Studiengang erbracht haben, da diese Angabe wiederum zu einer formalen Ablehnung der Bewerbung führt. So lange Sie nicht angeben, dass Sie im gleichen Studiengang studiert und Leistungen erbracht haben, ist es vollkommen egal, welche der anderen Optionen Sie wählen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ganz anders: Diese Angabe hat überhaupt keine Konsequenzen. Sie soll nur Bewerber*innen, die in einem verwandten Studiengang studiert haben, davon abhalten, anzugeben, dass sie Leistungen im gleichen Studiengang erbracht haben, da diese Angabe wiederum zu einer formalen Ablehnung der Bewerbung führt. So lange Sie nicht angeben, dass Sie im gleichen Studiengang studiert und Leistungen erbracht haben, ist es vollkommen egal, welche der anderen Optionen Sie wählen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Campus-Center
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Das ergibt natürlich irgendwo Sinn, vielen Dank für die Aufklärung! Dann bin ich nun auch beruhigt, in meiner Bewerbung hoffentlich alles korrekt angegeben zu haben.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend und bedanke mich noch einmal herzlich für die freundliche und schnelle Hilfe! :)
Mit freundlichen Grüßen,
Lin M.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend und bedanke mich noch einmal herzlich für die freundliche und schnelle Hilfe! :)
Mit freundlichen Grüßen,
Lin M.