Hallo, ich möchte bitte mal wissen, wie es sich mit dem Semesterbeitrag verhält, während der Wartezeit auf das Prüfungsergebnis für das 1. Staatsexamen für Rechtswissenschaften. Also muss für die Wartezeit und vor allem auch für die Zeit danach - im zweijährigen Refendariat - auch der Semesterbeitrag gezahlt werden? Oder gibt es da eine andere Regelung? Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Liebe Michelle,
Das Referendariat gehört nicht mehr zum Studium, daher müssen Sie in der Zeit auf keinen Fall mehr Semesterbeiträge zahlen. Ob Sie innerhalb der Wertezeit auf die Prüfungsergebnisse noch immatrikuliert sein müssen, kann ich Ihnen leider nicht beantworten - dazu sollten Sie das Prüfungsmanagement Rechtswissenschaft fragen: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ement.html Wenn Sie noch immatrikuliert sein müssen müssen Sie auch den Semesterbeitrag zahlen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das Referendariat gehört nicht mehr zum Studium, daher müssen Sie in der Zeit auf keinen Fall mehr Semesterbeiträge zahlen. Ob Sie innerhalb der Wertezeit auf die Prüfungsergebnisse noch immatrikuliert sein müssen, kann ich Ihnen leider nicht beantworten - dazu sollten Sie das Prüfungsmanagement Rechtswissenschaft fragen: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... ement.html Wenn Sie noch immatrikuliert sein müssen müssen Sie auch den Semesterbeitrag zahlen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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