Hallo zusammen,
folgende Frage: Ich habe mich für dem Master Psychologie beworben, allerdings ist Hamburg lediglich meine zweite Wahl, da ich nicht in Hamburg wohne. Die Zulassungsbescheide in meiner Heimatstadt kommen allerdings erst frühestens Mitte September raus. Um mir also einen Studienplatz zu "sichern", würde ich mich, falls ich in Hamburg angenommen werde, in Hamburg immatrikulieren. Wenn ich nun allerdings im September auch in meiner Heimatstadt ein Zulassungsangebot erhalten sollte, wie gehe ich dann vor?
Es gibt ja die Option, auf seinen Studienplatz zu verzichten, allerdings ist diese an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
- das Semester hat noch nicht begonnen (Verzichtserklärung geht vor dem 1.4. bzw. 1.10. ein)
- der endgültige Studierendenausweis und das endgültige Semesterticket sind noch nicht zugestellt worden und es wurden auch keine Dokumente aus STiNE gedruckt
Was passiert, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden können? Je nachdem, wann genau ich die Zulassung aus meiner Heimatstadt bekomme, könnte es natürlich sein, dass die entsprechenden Dokumente aus Hamburg bereits zugestellt wurden.
Ein Verzicht käme dann wohl nicht mehr in Frage. Aber wie sähe es mit einer Exmatrikulation aus? Wie schnell würde die gehen? Ich muss mich immerhin auch fristgerecht an der Uni in meiner Heimatstadt immatrikulieren. Und wie viel würde ich von meinem Semesterbeitrag zurückerstattet bekommen?
Ich hoffe, Sie können mein Dilemma verstehen. Ich bin für jeden Rat dankbar!
Ganz viele Grüße
psycho2020
Hallo psycho2020,
Da haben Sie etwas falsch verstanden. Die Bedingungen in der Verzichtserklärung beziehen sich nur auf die Rückzahlung des Semesterbeitrags. Verzichten können Sie immer. Bezahlen Sie einfach den Beitrag noch nicht, wenn Sie unsicher sind, ob Sie den Platz in Hamburg wirklich antreten werden, dann ist alles gut. Eine späte Zahlung des Beitrags kann nur dazu führen, dass Sie das Semesterticket verspätet erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Da haben Sie etwas falsch verstanden. Die Bedingungen in der Verzichtserklärung beziehen sich nur auf die Rückzahlung des Semesterbeitrags. Verzichten können Sie immer. Bezahlen Sie einfach den Beitrag noch nicht, wenn Sie unsicher sind, ob Sie den Platz in Hamburg wirklich antreten werden, dann ist alles gut. Eine späte Zahlung des Beitrags kann nur dazu führen, dass Sie das Semesterticket verspätet erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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