Hallo,
ich habe einen Studienplatz für den MA Internationale Kriminologie angeboten bekommen, die Frist zur Einreichung der Unterlagen endet bereits am 26.8.2020.
Nun ist es bei mir so, dass ich meinen BA-Abschluss bereits im vergangenen Jahr gemacht habe, und anschließend noch zwei Semester in einem anderen Fach zur Mastervorbereitung studiert habe. Da noch nicht alle Leistungen eingetragen sind, kann ich mich an einer bisherigen Uni nun auch noch nicht exmatrikulieren. Bis mir die Exmatrikulationsbescheinigung vorliegt, wird wohl noch etwas Zeit vergehen. Wenn ich die Checkliste richtig verstehe, gehört die Exma-Bescheinigung nicht zu den (rot-unterlegten) Unterlagen, die unbedingt bis zur Frist vorliegen müssen. Können Sie das bestätigen? Und: Bis wann muss die Exmatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden?
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen, vielen Dank!
Liebe bama20,
das kann ich so bestätigen. Die Exmatrikulationsbescheinigung muss noch nicht notwendig zur Immatrikulation eingereicht, sondern kann auch nachgereicht werden.
Wenn ich Sie korrekt verstehe, geht es nur darum, dass die erbrachten Leistungen noch nicht eingetragen sind und Sie auf die Eintragung warten. Das wird hoffentlich nicht viele Monate dauern. Es sollte in Ihrem Selbstinteresse sein, die Exmatrikulation schnellstmöglich nachreichen, da Sie bis dahin lediglich vorläufig in den Masterstudiengang eingeschrieben werden und auch nur vorläufige Semesterunterlagen (inkl. 2-Monate-befristetes Semesterticket) erhalten.
Herzliche Grüße
Michael Gautzsch
das kann ich so bestätigen. Die Exmatrikulationsbescheinigung muss noch nicht notwendig zur Immatrikulation eingereicht, sondern kann auch nachgereicht werden.
Wenn ich Sie korrekt verstehe, geht es nur darum, dass die erbrachten Leistungen noch nicht eingetragen sind und Sie auf die Eintragung warten. Das wird hoffentlich nicht viele Monate dauern. Es sollte in Ihrem Selbstinteresse sein, die Exmatrikulation schnellstmöglich nachreichen, da Sie bis dahin lediglich vorläufig in den Masterstudiengang eingeschrieben werden und auch nur vorläufige Semesterunterlagen (inkl. 2-Monate-befristetes Semesterticket) erhalten.
Herzliche Grüße
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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