Sehr geehrte Personen,
ich habe mich auf einen Studienplatz für Psychlogie und Biologie beworben. Mein Problem ist, dass ich offiziel noch als voll erwerbsunfähig eingestuft bin, dauerhaft und seit Geburt. Das beruht auf psychischen Störungen und darauf, dass ich autistisch bin. Mir geht es aber wesentlich besser als damals und ich sehe mich im Stande, dem Studium nachzugehen, sonst hätte ich mich ja auch nicht beworben.
Ich weiß, dass manchmal ein Teilzeitstudium mit offizieller Erwerbsunfähigkeit möglich ist, was aber weder bei Psycholgie noch Biologie angeboten wird. Eigentlich hatte ich vor, die Erwerbsunfähigkeit aufheben zu lassen. Das schaffe ich zwar wahrscheinlich noch vor Semesterbegin, aber bis zur Immatrikulation wird das nicht mehr fertig.
Kann ich so überhaupt zum Studium zugelassen werden? Oder muss ich noch vor der Immatrikulation wieder als (zumindest teilweise) erwerbsfähig eingestuft werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Domino
Sehr geehrte/r Domino!
Hauke Winkler
- Erwerbsunfähigkeit ist kein Ausschlusskriterium für eine Zulassung. Sie steht folglich Ihrer Zulassung nicht im Wege.
- Ebenfalls ist ein Antrag auf ein Teilzeitstudium nicht nötig, da es in denen von Ihnen genannten Fächern keine Fristen mehr gibt, die durch ein Teilzeitstudium verlängert werden würden. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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