Bearbeitet Vollzeittätigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich starte zum 01.10.2020 mein Zweitstudium im Bachelor Informatik.
Derzeit bin ich noch in einer Vollzeitbeschäftigung angestellt. Da die Vorlesungszeit erst am 02.11. beginnt, wollte ich mich erkundigen, ob es ein Problem darstellt, wenn ich die Vollzeittätigkeit erst zum 31.10.2020 beende oder sollte ich die Tätigkeit zum 30.09. beenden?

Vielen Dank
Lena
Re: Vollzeittätigkeit
Liebe Lena,

es gibt seitens der Uni Hamburg keine Einschränkung für das Studium, die besagt, dass man nicht auch in Vollzeit studieren kann. Solche möglichen Einschränkungen kommen meist vom Arbeitgeber selbst. Falls Sie solche Einschränkung vom Arbeitgeber haben, sollten Sie sich diesbezüglich auch an Ihren Arbeitgeber wenden.

Sie können also Vollzeit beschäftigt sein und gleichzeitig studieren. Ob das sinnvoll ist, ist natürlich eine zweite Frage und obliegt der Eigenverantwortung der Studierenden.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten