Liebes Campus-Center Team,
für den Masterstudiengang Psychologie habe ich soeben einen Ablehnungsbescheid für das Hauptverfahren erhalten. In diesem musste ich feststellen, dass sowohl bei der Leistung, als auch bei den Wartesemestern, eine Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen- und dem Auswahlwert besteht. So habe ich einen Bachelor-Schnitt von 1,2, bei Auswahlwert ist jedoch 1,65 vermerkt. Ebenso habe ich 6 Wartesemester, als Auswahlwert sind jedoch lediglich 4 Wartesemester vermerkt. Ist dies so korrekt? Wie berechnet sich der Auswahlwert aufgrund des tatsächlichen Wertes?
Lieber ewek94,
Sie finden die Auswahlkriterien für den Masterstudiengang Psychologie unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf.
in der Leistungsquote zählt nicht nur die Note des Bachelorstudiums, sondern auch die Note der Hochschulzugangsberechtigung (50/50). Zwar ist ein Bachelorstudium auch eine Hochschulzugangsberechtigung, aber ein Bachelorstudium kann für die Bewerbung für diesen Studiengang nur als Hochschulzugangsberechtigung gewertet werden, wenn das Studium nicht Psychologie war. Die Note setzt sich also zusammen aus der Note Ihres Bachelorabschluss und der Note, die Sie in der Bewerbung unter Hochschulzugangsberechtigung eingetragen haben.
Die Wartezeit von 4 wurde ebenfalls aus den Angaben Ihrer Bewerbung entnommen: Sie hatten 4 Semester Wartezeit angeben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Sie finden die Auswahlkriterien für den Masterstudiengang Psychologie unter: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf.
in der Leistungsquote zählt nicht nur die Note des Bachelorstudiums, sondern auch die Note der Hochschulzugangsberechtigung (50/50). Zwar ist ein Bachelorstudium auch eine Hochschulzugangsberechtigung, aber ein Bachelorstudium kann für die Bewerbung für diesen Studiengang nur als Hochschulzugangsberechtigung gewertet werden, wenn das Studium nicht Psychologie war. Die Note setzt sich also zusammen aus der Note Ihres Bachelorabschluss und der Note, die Sie in der Bewerbung unter Hochschulzugangsberechtigung eingetragen haben.
Die Wartezeit von 4 wurde ebenfalls aus den Angaben Ihrer Bewerbung entnommen: Sie hatten 4 Semester Wartezeit angeben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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