Hallo,
ich habe einen Zulassungsbescheid erhalten und soll laut Checkliste Englischkenntnisse (B2) nachweisen.
Ich habe meine Zeugnisse nicht mehr und könnte nur das Abgangszeugnis Gymnasium 9. Klasse sowie das Abschlusszeugnis Realschule/Mittlere Reife einreichen. Ich hatte sechs Jahre (5.-10. Klasse) Englischunterricht. Ist das ausreichend?
Von der Homepage Uni Hamburg habe ich folgenden Absatz übernommen:
Voraussetzung für das Studium des Haupt- und Nebenfachs Psychologie sind Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis erfolgt durch die Hochschulzugangsberechtigung (mindestens 6 Jahre Schulunterricht) oder durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2 (z.B. Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paper-based mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II.) Der Nachweis kann bis spätestens zum Ende des ersten Fachsemesters nachgereicht werden.
In meinem Fall habe ich eine Hochschulzugangsberechtigung nach §38 HmbHG erworben. Ist diese Zeugnis dann ebenfalls ausreichend? Dort sind keine Anzahl der Schuljahre mit Englischunterricht vermerkt. Ich habe jedoch auch meinen Bachelor in Psychologie an der Uni Hamburg gemacht und muss das dann doch vor ein paar Jahren schon mal nachgewiesen haben, weil ich sonst ja gar nicht zum Bachelor zugelassen worden wäre?
Viele Grüße
Katharina
Hallo,
Ich habe auch dasselbe Problem. Ich habe eine ausländische (Türkische) Hochschulzugangsberechtigung. Diese habe ich von uni-assist anerkennen lassen, aber es steht darauf nicht, dass ich Englisch in der Schule hatte. Mein Gymnasium war ein Berufsgymnasium, in dem man ein Jahr lang nur eine Vorbereitung im Englisch haben musste. Es steht zwar auf meinem Zeugnis, aber nicht auf ToR. Seit der 6. Klasse hatte ich eigentlich Englisch. Ich kann es aber nicht nachweisen. Ich habe auch 2 Jahre lang Englisch an der türkischen Universität gehabt, welches auf dem ToR steht. Ich möchte wissen, ob ich diese Voraussetzung erfülle.
Vielen Dank im Voraus.
LG
Gökhan
Ich habe auch dasselbe Problem. Ich habe eine ausländische (Türkische) Hochschulzugangsberechtigung. Diese habe ich von uni-assist anerkennen lassen, aber es steht darauf nicht, dass ich Englisch in der Schule hatte. Mein Gymnasium war ein Berufsgymnasium, in dem man ein Jahr lang nur eine Vorbereitung im Englisch haben musste. Es steht zwar auf meinem Zeugnis, aber nicht auf ToR. Seit der 6. Klasse hatte ich eigentlich Englisch. Ich kann es aber nicht nachweisen. Ich habe auch 2 Jahre lang Englisch an der türkischen Universität gehabt, welches auf dem ToR steht. Ich möchte wissen, ob ich diese Voraussetzung erfülle.
Vielen Dank im Voraus.
LG
Gökhan
Liebe Katharina,
Für den Bachelor Psychologie war in der Vergangenheit kein Nachweis der Englischkenntnisse erforderlich, daher müssen Sie zur Einschreibung damals keinen Nachweis vorgelegt haben. Der Absatz, den Sie zitieren, bezieht sich darüber hinaus nur auf den Bachelorstudiengang - für den Masterstudiengang können Sie den Nachweis nicht bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachreichen, sondern der Nachweis muss innerhalb der Immatrikulationsfrist vorliegen.
Der Nachweis einer HZB nach §38 reicht zum Nachweis der Englischkenntnisse nicht, da in der Eingangsprüfung nach §38 keine Englischkenntnisse abgeprüft werden.
Wenn Ihre Schulzeugnisse aber insgesamt 6 Jahre Englischunterricht ausweisen, reichen diese als Nachweis aus. Bitte fügen Sie die Zeugnisse zu einer Datei zusammen und laden Sie sie in dem Feld für den Englischnachweis hoch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für den Bachelor Psychologie war in der Vergangenheit kein Nachweis der Englischkenntnisse erforderlich, daher müssen Sie zur Einschreibung damals keinen Nachweis vorgelegt haben. Der Absatz, den Sie zitieren, bezieht sich darüber hinaus nur auf den Bachelorstudiengang - für den Masterstudiengang können Sie den Nachweis nicht bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachreichen, sondern der Nachweis muss innerhalb der Immatrikulationsfrist vorliegen.
Der Nachweis einer HZB nach §38 reicht zum Nachweis der Englischkenntnisse nicht, da in der Eingangsprüfung nach §38 keine Englischkenntnisse abgeprüft werden.
Wenn Ihre Schulzeugnisse aber insgesamt 6 Jahre Englischunterricht ausweisen, reichen diese als Nachweis aus. Bitte fügen Sie die Zeugnisse zu einer Datei zusammen und laden Sie sie in dem Feld für den Englischnachweis hoch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Gökhan,
Aus Ihrer Beschreibung kann ich leider nicht zuverlässig erkennen, ob Ihre Zeugnisse zum Nachweis ausreichender Englischkenntnisse reichen. Da der Nachweis aber innerhalb der Immatrikulationsfrist vorliegen muss, haben Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine andere Wahl, als es mit diesen Nachweise zu versuchen, da keine Zeit mehr bleibt, um noch einen Test zu absolvieren. Bitte verfahren Sie daher genauso wie in meiner Antwort oben beschrieben - fügen Sie alle vorhandenen Nachweise zu einer Datei zusammen und laden Sie sie hoch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Aus Ihrer Beschreibung kann ich leider nicht zuverlässig erkennen, ob Ihre Zeugnisse zum Nachweis ausreichender Englischkenntnisse reichen. Da der Nachweis aber innerhalb der Immatrikulationsfrist vorliegen muss, haben Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine andere Wahl, als es mit diesen Nachweise zu versuchen, da keine Zeit mehr bleibt, um noch einen Test zu absolvieren. Bitte verfahren Sie daher genauso wie in meiner Antwort oben beschrieben - fügen Sie alle vorhandenen Nachweise zu einer Datei zusammen und laden Sie sie hoch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo,
ich habe 4 Jahre Englischunterricht in der Schule. 1 Jahr davon nur Englisch-Vorbereitung. Ich habe auch an einer türkischen Universität 2 Jahre lang Englisch gehabt. Würden diese ausreichen? Die Unterlagen lade ich heute hoch.
ich habe 4 Jahre Englischunterricht in der Schule. 1 Jahr davon nur Englisch-Vorbereitung. Ich habe auch an einer türkischen Universität 2 Jahre lang Englisch gehabt. Würden diese ausreichen? Die Unterlagen lade ich heute hoch.
Hallo Gökhan,
Wie schon geschrieben kann ich aus einer bloßen Beschreibung Ihrer Nachweise nicht zuverlässig erkennen, ob diese ausreichen. bitte versuchen Sie es einfach damit - Sie erhalten nach Ende der Immatrikulationsfrist Rückmeldung, ob die Nachweise ausreichend waren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wie schon geschrieben kann ich aus einer bloßen Beschreibung Ihrer Nachweise nicht zuverlässig erkennen, ob diese ausreichen. bitte versuchen Sie es einfach damit - Sie erhalten nach Ende der Immatrikulationsfrist Rückmeldung, ob die Nachweise ausreichend waren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg