Guten Tag,
ich habe meinen Zulassungsbescheid für das Wintersemester 2020/21 erhalten. In der Checkliste, welcher anbei hängt, steht farblich markiert, ich müsste einen "Nachweis über die Erste absolvierte Abschnittsprüfung" für die Immatrikulation einreichen, aber ich weiß nicht was damit gemeint ist. Könnte es sein, dass es ein Fehler ist und gar nicht für meinen Studiengang gilt? Ich muss eigentlich nur das Grundstudium nachweisen...
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Lewandowski
Liebe Frau Lewandowski,
bitte beachten Sie in der Checkliste auch die linke Spalte - dort ist jeweils erläutert, für welche Gruppen der in der rechten Spalte aufgeführte Nachweis erforderlich ist. Der Nachweis über die Erste absolvierte Abschnittsprüfung ist nur für Medizin und Zahnmedizin erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
bitte beachten Sie in der Checkliste auch die linke Spalte - dort ist jeweils erläutert, für welche Gruppen der in der rechten Spalte aufgeführte Nachweis erforderlich ist. Der Nachweis über die Erste absolvierte Abschnittsprüfung ist nur für Medizin und Zahnmedizin erforderlich.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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