Bearbeitet Deutsche Sprache und Literatur
Hi,
Von der Uni-Asist habe 2.3 punkte bekommen, und ich habe C1 Allgemein. an der Uni Hamburg möchte ich Deutsche Sprache und Literatur studieren. Ist das möglich?

Liebe Grüße.
Re: Deutsche Sprache und Literatur
Hallo Mustafa,

über Zulassungschancen können wir leider keine verlässlichen Aussagen treffen, da wir das Bewerber*innen-Verhalten und die Noten, mit denen die Bewerber*innen am Zulassungsverfahren teilnehmen, nicht kennen.

Zur Orientierung die NC-Werte aus den vergangenen Verfahren für Deutsche und den Deutschen gleichgestellten Bewerbern*innen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf

Die Punktewerte für Nicht-EU-Bewerber*innen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cht-eu.pdf

Alle anerkannten Deutschzertifikate finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Deutsche Sprache und Literatur
Hi, sehr geehrte Damen und Herren,
İch habe mich Online für Deutsche Sprache und Literatur beworben,
—Welche genauen Unterlagen muss ich einreichen? Original oder Kopie usw.

Mit Freundlichen Grüßen

Mustafa
Re: Deutsche Sprache und Literatur
Hallo Mustafa,

Für diesen Studiengang müssen Sie gar keine Unterlagen zur Bewerbung einreichen, sofern Sie für den Studiengang nicht schon einmal immatrikuliert waren.

Welche Unterlagen in welcher Form nach einer Zulassung zur Immatrikulation eingereicht werden müssen, wird hier erläutert: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung Die Seite wird aber bis zur Bereitstellung der Zulassungsbescheide noch einmal aktualisiert, bitte sehen Sie daher dort noch einmal nach, wenn Sie Ihren Bescheid haben. Beglaubigte Unterlagen sind an der Uni Hamburg auch zum Immatrikulation nicht mehr erforderlich. Einige Unterlagen können in einer Stichprobe im Verlauf des Studiums in amtlich beglaubigter Form nachgefordert werden. In diesem Fall erhalten Sie eine entsprechende Nachricht über Ihren STiNE-Account. Ihnen wird dann eine ausreichend lange Frist eingeräumt, um Ihre Unterlagen beglaubigen zu lassen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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