Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Fragen zum Nachweis von
- die Bachelorarbeit
- mindestens 120 Leistungspunkte
Ich habe ein (zusammen auf eine Seite geklebte) Screenshot von Stine von 06.07.2020, das schlechte Qualität hat aber das Datum enthaltet, und ich könnte der Ausdruck von dem Leistungskonto machen, der alten von Juni ist leider auf dem verlorenen USB Stick, es hat aber sowieso kein Datum auf sich. Was davon soll ich nutzen? Kann ich stattdessen den ToR von 06.06.2020 hochladen?
Außerdem habe ich meine Bachelorarbeit anerkannt bekommen und habe dementsprechend keine Nachricht von ZPLA über Anmeldung. Kann ich den Ausdruck der angemeldeten Prüfungen aus WiSe19/20 nutzen? Alternative habe ich einen ToR, dass die Note für die Arbeit schon enthält.
Mit freundlichen Grüßen,
Olga
Guten Tag,
Dazu habe ich auch eine Frage. Nämlich habe ich nur den Leistungskontoausdruck von Stine, auf dem kein Datum steht. Die Datei wurde am 6.7.20 erstellt. Reicht das als Bestätigung, dass ich am 15.7. die jeweiligen Noten und Punkte hatte? Und wenn nicht, wie kann ich das nun stattdessen nachweisen?
Vielen Dank im Voraus & herzliche Grüße
Sophie
Dazu habe ich auch eine Frage. Nämlich habe ich nur den Leistungskontoausdruck von Stine, auf dem kein Datum steht. Die Datei wurde am 6.7.20 erstellt. Reicht das als Bestätigung, dass ich am 15.7. die jeweiligen Noten und Punkte hatte? Und wenn nicht, wie kann ich das nun stattdessen nachweisen?
Vielen Dank im Voraus & herzliche Grüße
Sophie
Liebe Olga,
Das ToR aus dem Juni reicht für beide Nachweise aus, wenn dort auch die Anerkennung der Arbeit schon vermerkt ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ToR aus dem Juni reicht für beide Nachweise aus, wenn dort auch die Anerkennung der Arbeit schon vermerkt ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebe Sophie,
Auch Ihr Ausdruck reicht aus, wenn das Erstelldatum der Datei erkennbar ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Auch Ihr Ausdruck reicht aus, wenn das Erstelldatum der Datei erkennbar ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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Liebe Frau Schelling,Campus-Center - Birte Schelling hat geschrieben: ↑Sa 22. Aug 2020, 20:28 Liebe Olga,
Das ToR aus dem Juni reicht für beide Nachweise aus, wenn dort auch die Anerkennung der Arbeit schon vermerkt ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
vielen Dank für die Antwort. Ich habe den ToR unter Transkript of Records hochgeladen, zusätzlich dazu noch den Screenshot unter "Nachweis Leistungspunkte" und das Ausdruck der Anmeldung unter "Nachweis der Anmeldung der Bachelorarbeit". Ist es ein Problem, dass es nicht überall dasselbe Dokument ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Olga
Liebe Olga,
Das ist kein Problem.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist kein Problem.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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