Bearbeitet Kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge – Exmatrikulationsbescheinigung
Guten Tag!

Ich habe eine kurze Frage zur Einreichungsfrist der Exmatrikulationsbescheinigung bei der Online-Immatrikulation für einen Masterstudiengang (WS20/21, Psychologie).
Kann die Exmatrikulationsbescheinigung immer nachgereicht werden wenn man im aktuellen Semester (SS19/20) an einer anderen Universität immatrikuliert ist, egal ob bei dem Feld "Kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge" ja oder nein angegeben wurde?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Re: Kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge – Exmatrikulationsbescheinigung
Hallo Jo49,

ja, die Exmatrikulationsbescheinigung kann in beiden Fallsituationen nachgereicht werden. Wenn Sie Ihren Bachelorstudiengang (Psychologie) an der anderen Hochschule abschließen, handelt es sich um einen Bachelor-Masterübergang und Sie geben im Formular "nein" an. Sollten Sie in einem anderen Studiengang (Bachelor oder Master) zwischenzeitlich eingeschrieben sein, geben Sie "ja" an und Sie können dann bis zum Ende des ersten Mastersemesters an der Uni Hamburg parallel an beiden Hochschulen eingeschrieben sein. Dieses nennt sich "kurzfristige Überlappung" (Immatrikulation in zwei nicht konsekutiven Studiengängen). In beiden Fällen erhalten Sie keine Semesterbescheinigung der Uni Hamburg, da Sie diese bereits von Ihrer "alten" Hochschule erhalten.

Mit besten Grüßen,
BK
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