Hallo,
ich habe eine Frage zum Werkstudentenprivileg. Ich habe Anfang August mit 30 Stunden je Woche per Lehrauftrag an einer Grundschule (22 Stunden Vormittags unter der Woche festes Unterrichten, 8 Stunden für Vor- und Nachbereitung, der Vertrag endet am 31.01.2021) angefangen und einen weiteren Nebenjob mit circa 5 Stunden die Woche (Stunden sind flexibel, teilweise am Wochenende, teilweise am Nachmittag oder Abend). Ich bin jetzt im 4. Mastersemester, habe alle Module abgeschlossen und muss nur noch nie Masterarbeit abgeben, voraussichtlich mitte Oktober, daher schreibe ich mit noch für das Wintersemester ein, um die Masterarbeit noch abgeben zu dürfen. Der Vertrag ist befristet, ich komme innerhalb eines Jahes nicht über 26 Wochen, in denen ich mehr als 20 Stunden arbeite und die Stunden, die über die 20 hinausgehen (bis auf 2, die ich Vormittags in der Schule bin) kann ich aufs Wochenende und in die Abendszeit legen. Gilt das Werkstudentenprivileg im Rahmen der geringeren Solzialsteuerabgaben in diesem Fall auch für mich?
Liebe Grüße