Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage bezüglich des Topic:„Nachreichen des Bachelorzeugnisses bei vorläufiger Einschreibung für einen Masterstudiengang“. Dort steht folgendes: „für Bewerber*innen, die ihren Bachelorabschluss an der Universität Hamburg erwerben, reicht es aus, wenn der Abschluss rechtzeitig in STiNE eingetragen wird. Dies erfolgt durch die Fakultäten der Universität Hamburg.„
Mir ist nicht klar, was Sie mit dem „Abschluss rechtzeitig in STINE eingetragen wird„, gemeint haben?
In meinem Fall habe ich alle benötigten Kurse vom Bachelor schon belegt, mir fehlt jetzt nur noch die Bachelorarbeit. Würde es ausreichen, wenn die Note für die Bachelorarbeit in STiNE vor 31.3 eingetragen wird oder muss noch irgendwas gemacht werden?
Vielen Dank!
Hallo Picy211,
die Bachelornote allein reicht nicht aus.
Wenn alle Noten in STiNE eingetragen sind und das Abschlusszeugnis beantragt wurde (bei einigen Studiengängen geschieht dieses automatisch), übermittelt uns der Fachbereich Ihren Studienabschluss. Wenn Sie jetzt erst mit Ihrer Bachelorarbeit beginnen, könnten Sie Ihren Prüfer*in bereits bei Abgabe der Arbeit darum bitten, die Korrekturzeit entsprechend einzurichten.
Mit besten Grüßen,
BK
die Bachelornote allein reicht nicht aus.
Wenn alle Noten in STiNE eingetragen sind und das Abschlusszeugnis beantragt wurde (bei einigen Studiengängen geschieht dieses automatisch), übermittelt uns der Fachbereich Ihren Studienabschluss. Wenn Sie jetzt erst mit Ihrer Bachelorarbeit beginnen, könnten Sie Ihren Prüfer*in bereits bei Abgabe der Arbeit darum bitten, die Korrekturzeit entsprechend einzurichten.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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