Bearbeitet Wechsel zum PJ an die Uni Hamburg - Frage bzgl. Exmatrikulation an bisheriger Uni
Sehr geehrtes Team der Uni Hamburg,

Ich habe ein Anliegen, dass es schnellstmöglich zu klären gilt, sodass ich die Einschreibfrist (heute!) einhalten kann.

Ich hatte bereits eine Anfrage gestellt, zu welchem Datum die Exmatrikulation der vorherigen Uni sein müsste bei einem Studienortwechsel nach Hamburg. Hier wurde mir der 30.09. genannt.
Da ich jedoch erst Anfang Oktober mein zweites Staatsexamen machen werde, welches Voraussetzung für eine endgültige Immatrikulation in Hamburg ist, wäre ich im Falle eines Nicht-Bestehens an keiner Universität eingeschrieben. Dieses Risiko möchte ich selbstverständlich nicht eingehen.
Daher meine Frage, ob ich
1. den o.g. Sachverhalt richtig verstanden habe und
2. ob man in meiner Situation nicht auch eine Exmatrikulation der vorherigen Uni zum 08.10. akzeptieren könnte.
3. ob es ein Nachteil für mich wäre wenn ich mich zunächst einmal vorläufig einschreiben würde um weitere Sachverhalte klären zu können. Mit anderen Worten, gilt eine vorläufige Einschreibung als normale Einschreibung oder wäre ich dann doppelt eingeschrieben was schlecht für das Staatsexamen wäre?

Da die vorherige Uni keine Exmatrikulation rückwirkend ausstellen kann, ich aber bis zum 8.10 weiß, ob ich das Staatsexamen bestanden habe wäre dies der frühestmögliche Zeitpunkt an dem ich mich bei meiner bisherigen Uni exmatrikulieren würde um die Immatrikulation an der Uni HH vorzunehmen.
Argumentativ stünde dem nichts entgegen. Im PJ nehme ich an keinen Vorlesungen mehr teil und das PJ startet erst am 16.11. .Ich würde somit keine Veranstaltungen verpassen.

Es wäre ärgerlich, wenn ich den Studienplatz in Hamburg aufgrund einer Formalität die nicht durchdacht ist und mit der ich meinen Studienplatz potentiell in Gefahr bringe, nicht annehmen könnte.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Sachverhalt klären könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Re: Wechsel zum PJ an die Uni Hamburg - Frage bzgl. Exmatrikulation an bisheriger Uni
Hallo Medizinstudentin,

alles kein Problem. Machen Sie jetzt erst mal die Prüfung und warten das Ergebnis ab. Sie können die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule nachreichen. Das Ausstellungsdatum ist auch kein Problem. Eine vorläufige Einschreibung bedeutet zum Beispiel, dass noch Dokumente fehlen, wie in Ihrem Fall die Exmatrikulationsbescheinigung. Solange Sie diesen Status haben, erhalten Sie keine endgültigen Semesterunterlagen - das ist alles. Da der Termin für die 2. Abschnittsprüfung bundesweit einheitlich ist, ist die Uni Hamburg auf Bewerber*innen für das PJ eingestellt.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wechsel zum PJ an die Uni Hamburg - Frage bzgl. Exmatrikulation an bisheriger Uni
Hallo BK,

vielen Dank für die schnelle Antwort, damit verbunden (um ganz sicherzugehen) habe ich dann noch 2 Fragen:

- Datum der Exmatrikulation: Ich habe verstanden, dass es kein Problem ist, wenn die Exmatrikulation erst nach dem 2. Staatsexamen ausgestellt ist. Die Exmatrikulation würde dann aber auch das Datum nach dem 2. Staatsexamen haben (und nicht den 30.9., der mir von der Uni HH genannt wurde als einzuhaltendes Datum der Exmatrikulation)

- Einschreibung an 2 Unis gleichzeitig: Gilt die vorläufige Einschreibung an der Uni HH dann als zweite Einschreibung zu meiner Einschreibung an meiner aktuellen Uni? Ich habe von meiner aktuellen Uni von Fällen gehört, in denen das 2. Staatsexamen aberkannt wurde aufgrund der parallelen Einschreibung an zwei Unis.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen schon einmal!
Re: Wechsel zum PJ an die Uni Hamburg - Frage bzgl. Exmatrikulation an bisheriger Uni
Hallo Medizinstudentin,

solange Sie die Bescheinigung nicht nachreichen, sind Sie nicht endgültig an der Uni Hamburg eingeschrieben. Da die 2. Abschnittsprüfung jedes Jahr erst im Oktober stattfindet, wäre ein Studienortwechsel zum PJ mit Beginn im November gar nicht möglich, wenn wir nicht diesen "Spielraum" hätten. Es handelt sich nur um eine kurzfristige Überlappung einer Immatrikulation und einer vorläufigen Immatrikulation an zwei Hochschulen. Das ist für uns kein Problem.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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