Hallo,
Ich habe mich für den master in psychologie beworben und einen zulassungsbescheid (wahrscheinlich über die Wartesemester) bekommen. Ich war volle 6 semester nicht immatrikuliert und habe daher 6 wartesemester bei der bewerbung angegeben. Gerade hab ich nochmal nachgeschaut und gesehen, dass ein wartesemester erst nach abgabe der letzten leistung anfängt. Ich habe meine Bachelorarbeit am 10.10.17 abgegeben und war in diesem WiSe 17/18 nicht immatrikuliert. Kann es nun sein, dass wegen dieser 10 tage im oktober mir nun ein wartesemester abgezogen wird (auch wenn ich exmatrikuliert war)? Ist meine immatrikulation in gefahr? Habe alle erforderlichen immatrikulationsunterlagen hochgeladen und warte jetzt auf die immatrikulation.Danke für die hilfe
Hallo Perter94,
Sie müssen sich keine Sorgen machen. Wenn Sie im WS 17/18 nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, zählt dieses Semester als Wartezeit, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Bachelorarbeit abgegeben haben. Wo haben Sie diese Information gelesen?
Mit besten Grüßen,
BK
Sie müssen sich keine Sorgen machen. Wenn Sie im WS 17/18 nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, zählt dieses Semester als Wartezeit, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Bachelorarbeit abgegeben haben. Wo haben Sie diese Information gelesen?
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
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Danke für die schnelle Antwort. Dann habe ich das falsch verstanden, leider kann ich auch die seite nicht mehr finden, auf der ich meine es gelesen zu haben.
Danke nochmal für die hilfe!
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