Hallo zusammen,
ich würde mich gerne zum Wintersemwester 16/17 für ein Jurastudium bewerben. Meine Abiturnote wird in jedem Fall nicht ausreichen, deswegen spekuliere ich auf meine 11 Wartesemester. Laut Übersicht haben zum WS 15/16 sogar 4 Wartesemester gereicht. Nun meine Frage: Lässt sich Grundlage dessen festhalten, dass ich mir keine Sorgen machen muss und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugelassen werde?
Danke für eure Einschätzung!
Hallo Chris1990,
Mit Sicherheit lässt sich hier leider nie etwas sagen, da sich die für eine Zulassung nötigen Wartesemester immer erst im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Wartesemestern und der Anzahl der Studienplätze ergeben. Da die Werte für Rechtswissenschaft aber über die vergangenen Jahre hinweg immer deutlich unter 10 Wartesemestern lagen, stehen Ihre Chancen auf Zulassung bei 10 Wartesemestern (es werden maximal 10 Wartesemester berücksichtigt) eher gut.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Mit Sicherheit lässt sich hier leider nie etwas sagen, da sich die für eine Zulassung nötigen Wartesemester immer erst im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Wartesemestern und der Anzahl der Studienplätze ergeben. Da die Werte für Rechtswissenschaft aber über die vergangenen Jahre hinweg immer deutlich unter 10 Wartesemestern lagen, stehen Ihre Chancen auf Zulassung bei 10 Wartesemestern (es werden maximal 10 Wartesemester berücksichtigt) eher gut.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für die rasche Rückmeldung.
Wenn sich der Trend also fortsetzt und im kommenden WS erneut 4 Wartesemester die Hürde bilden, bin ich sicher zugelassen, korrekt? Anders formuliert; hätte ich mich zum WS 15/16 beworben, wäre ich jetzt in jedem Fall Jurastudent?
Mit besten Grüßen
Christopher
vielen Dank für die rasche Rückmeldung.
Wenn sich der Trend also fortsetzt und im kommenden WS erneut 4 Wartesemester die Hürde bilden, bin ich sicher zugelassen, korrekt? Anders formuliert; hätte ich mich zum WS 15/16 beworben, wäre ich jetzt in jedem Fall Jurastudent?
Mit besten Grüßen
Christopher
Lieber Christopher,
Wenn Sie sich zum Wintersemester 2015/16 formal korrekt beworben hätten, hätten Sie über Ihre Wartezeit einen Studienplatz bekommen und wären jetzt Jurastudent.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie sich zum Wintersemester 2015/16 formal korrekt beworben hätten, hätten Sie über Ihre Wartezeit einen Studienplatz bekommen und wären jetzt Jurastudent.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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Vielen Dank! So klingt das doch schon viel positiver 
