Guten Tag,
ich bin privat versichert, möchte aber mit meinem Wechsel der Hochschule (von Bachelor zu Master an die Uni Hamburg) auch in eine gesetzliche Versicherung wechseln. Meine Versicherung hat mir dazu gesagt, dass das in der Hand der Universität liegt, also falls Sie eine neue Befreiung verlangen würden, ich in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln könnte.
Haben Sie damit Erfahrung und gibt es diese Möglichkeit überhaupt von Ihrer Seite aus?
Ich danke schon jetzt für Antworten und grüße Herzlich.
Hallo zzz,
Die Auskunft Ihrer Versicherung verwundert mich ein wenig. Die Universität ist nur verpflichtet, zu prüfen, ob die Studierenden über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen. Ob es sich dabei um eine privaten oder eine gesetzliche Krankenversicherung handelt, ist aus Sicht der Universität nicht relevant. Im Falle einer privaten Versicherung wird von der Universität eine Bescheinigung über eine Befreiung von einer gesetzlichen KV verlangt, da bei einer privaten KV der ausreichende Versicherungsschutz nicht automatisch sicher gestellt ist. Die Universität entscheidet daher nicht darüber, ob Sie zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln dürfen. Zur Einschreibung benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung - sollte dies eine private Versicherung sein, würden wir in der Tat eine Befreiung verlangen. So wie Sie es beschreiben, sollte dies Ihrer Versicherung ja für den Wechsel ausreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Auskunft Ihrer Versicherung verwundert mich ein wenig. Die Universität ist nur verpflichtet, zu prüfen, ob die Studierenden über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen. Ob es sich dabei um eine privaten oder eine gesetzliche Krankenversicherung handelt, ist aus Sicht der Universität nicht relevant. Im Falle einer privaten Versicherung wird von der Universität eine Bescheinigung über eine Befreiung von einer gesetzlichen KV verlangt, da bei einer privaten KV der ausreichende Versicherungsschutz nicht automatisch sicher gestellt ist. Die Universität entscheidet daher nicht darüber, ob Sie zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln dürfen. Zur Einschreibung benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung - sollte dies eine private Versicherung sein, würden wir in der Tat eine Befreiung verlangen. So wie Sie es beschreiben, sollte dies Ihrer Versicherung ja für den Wechsel ausreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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