Liebes Campus Center,
ich habe in meinem Studiengang (Bachelor BWL) bereits alle Module absolviert und warte momentan nur noch auf die Zweitkorrektur meiner Bachelorarbeit, um mein Studium abzuschließen.
Ist es in diesem Fall notwendig den Semesterbeitrag für das kommende Semester zu überweisen, wenn die Zweikorrektur in dem aktuellen Semester nicht abgeschlossen wird?
Da mir mitgeteilt wurde, dass die Zweitkorrektur eventuell etwas länger dauern wird und ich im nächsten Semester ein Studium an einer anderen Universität aufnehmen möchte, stellt sich mir weiterhin die Frage, welchen Studentenstatus ich an der Universität Hamburg habe, wenn die Überweisung des Semesterbeitrags nicht notwendig ist.
(Nach meinem Verständnis wäre ich dann ja weder immatrikuliert noch exmatrikuliert)
Mit freundlichen Grüßen
Kristoffer
Lieber Kristoffer,
in der Regel müssen Studierende nur bis zur letzten Prüfung in ihrem Studiengang immatrikuliert sein. In diesem Fall müssten Sie sich nicht zum Wintersemester 2020/21 durch Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden.
Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg davon abweichende Regelungen gibt, würde ich Sie bitten, dies nochmals mit Ihrem zuständigen Studienbüro abzuklären.
Wenn Sie den Semesterbeitrag des Wintersemesters 2020/21 nicht fristgerecht überweisen und sich somit zum Wintersemester 2020/21 nicht zurückmelden, dann Ende Ihre Immatrikulation an der Universität Hamburg damit und Sie sind ab dem 01.10.2020 (Beginn des Wintersemesters 2020/21) exmatrikuliert und somit nicht mehr Studierender der Universität Hamburg.
Liebe Grüße
Thomas Walter
in der Regel müssen Studierende nur bis zur letzten Prüfung in ihrem Studiengang immatrikuliert sein. In diesem Fall müssten Sie sich nicht zum Wintersemester 2020/21 durch Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden.
Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg davon abweichende Regelungen gibt, würde ich Sie bitten, dies nochmals mit Ihrem zuständigen Studienbüro abzuklären.
Wenn Sie den Semesterbeitrag des Wintersemesters 2020/21 nicht fristgerecht überweisen und sich somit zum Wintersemester 2020/21 nicht zurückmelden, dann Ende Ihre Immatrikulation an der Universität Hamburg damit und Sie sind ab dem 01.10.2020 (Beginn des Wintersemesters 2020/21) exmatrikuliert und somit nicht mehr Studierender der Universität Hamburg.
Liebe Grüße
Thomas Walter