Hallo,
ich habe eine Frage zur Einschreibefrist:
Es stand überall das die Bereitstellung der Zulassungs/Ablehnungsbescheide am 9.09.2020 über Stine erreichbar sind. Ich habe soeben meine Zulassung erhalten, jedoch steht dort dass diese bereits am 1.09.2020 da war. In der Zulassung selbst steht, dass ich eine Frist bis zum 16.09.2020 habe, um alle Immatrikulationsunterlagen einzureichen. Jedoch steht überall das man nur eine Frist von 7 Tagen hätte, um den Studienplatz anzunehmen, diese Frist wäre ja dann schon abgelaufen? Welche Frist zählt nun für mich?
vielen Dank im Vorraus,
MfG
Liebe*r 4ng3 ,
ich nehme an, dass Sie hier zwei Daten verwechseln.
Die PDF-Datei in Ihrem STiNE-Account wird nicht erst am 09.09.2020 in Ihrem STiNE-Account erstellt, sondern in den Wochen bzw. Tagen vor diesem Datum. Allerdings sind die Bescheide vor dem 09.09.2020 für Bewerber*innen nicht sichtbar. Erst am Tag der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse des Bewerbungsverfahrens werden die Bescheide für die Bewerber*innen im STiNE-Account sichtbar gemacht.
Was Sie vermutlich sehen, ist das Erstellungsdatum der PDF-Datei. Dies ist aber nicht das Datum des Zulassungsbescheids, d.h. das Datum, zu dem Sie die Zulassung erhalten und ab dem die Immatrikulationsfrist beginnt.
Dieses offizielle Datum des Zulassungsbescheids sollte im Text des Dokuments korrekt mit 09.09.2020 angegeben sein. Zusätzlich wird auf der ersten Seite des Zulassungsbescheids nochmals explizit das Ende der Immatrikulationsfrist (16.09.2020) genannt, bis zu dem Sie die Immatrikulationsunterlagen einreichen müssen, sodass eigentlich keine Missverständnisse auftreten können.
Liebe Grüße
Thomas Walter
ich nehme an, dass Sie hier zwei Daten verwechseln.
Die PDF-Datei in Ihrem STiNE-Account wird nicht erst am 09.09.2020 in Ihrem STiNE-Account erstellt, sondern in den Wochen bzw. Tagen vor diesem Datum. Allerdings sind die Bescheide vor dem 09.09.2020 für Bewerber*innen nicht sichtbar. Erst am Tag der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse des Bewerbungsverfahrens werden die Bescheide für die Bewerber*innen im STiNE-Account sichtbar gemacht.
Was Sie vermutlich sehen, ist das Erstellungsdatum der PDF-Datei. Dies ist aber nicht das Datum des Zulassungsbescheids, d.h. das Datum, zu dem Sie die Zulassung erhalten und ab dem die Immatrikulationsfrist beginnt.
Dieses offizielle Datum des Zulassungsbescheids sollte im Text des Dokuments korrekt mit 09.09.2020 angegeben sein. Zusätzlich wird auf der ersten Seite des Zulassungsbescheids nochmals explizit das Ende der Immatrikulationsfrist (16.09.2020) genannt, bis zu dem Sie die Immatrikulationsunterlagen einreichen müssen, sodass eigentlich keine Missverständnisse auftreten können.
Liebe Grüße
Thomas Walter