Liebes Campus-Center Team,
ich habe 2 Fragen bezüglich der Einschreibung in das kommende Semester:
(1) Bekomme ich bei einer Exmatrikulation nach dem 1.10. den Semesterbeitrag nicht mehr rückerstattet? Oder hat sich diese Frist aufgrund der diesjährigen Verschiebungen der Bewerbungsfristen usw. aufgrund von Corona auch verschoben bzw. wird lockerer gehandhabt dieses Jahr?
(2) Bis wann müssen die Semestergebühren überwiesen werden, nachdem man die Unterlagen zum Antrag auf Immatrikulation (inkl. vorläufigem Semesterticket usw.) erhalten hat? Hierfür wurde keine Frist genannt, deswegen bin ich mir da unsicher.
Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen,
Paula
Liebe Paula,
(1) Bekomme ich bei einer Exmatrikulation nach dem 1.10. den Semesterbeitrag nicht mehr rückerstattet? Oder hat sich diese Frist aufgrund der diesjährigen Verschiebungen der Bewerbungsfristen usw. aufgrund von Corona auch verschoben bzw. wird lockerer gehandhabt dieses Jahr?
Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihnen um eine erstmalige Immatrikulation an der Universität Hamburg handelt.
Wenn Sie zum Wintersemester 2020/21 fristgerecht einen Antrag auf Immatrikulation stellen und sich dann nach dem 01.10.2020 wieder exmatrikulieren, gibt es keine Möglichkeit der Rückerstattung des Semesterbeitrags.
Bei einer Exmatrikulation können Sie sich aber die Kosten für Ihr Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des Semestertickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390).
(2) Bis wann müssen die Semestergebühren überwiesen werden, nachdem man die Unterlagen zum Antrag auf Immatrikulation (inkl. vorläufigem Semesterticket usw.) erhalten hat? Hierfür wurde keine Frist genannt, deswegen bin ich mir da unsicher.
Für Personen, die sich erstmalig an der Universität Hamburg immatrikulieren, gibt es keine formale Frist zur Zahlung des Semesterbeitrags. Eine solche Frist wird erst im Verlauf des Semesters gesetzt und Personen, die bis dahin den Semesterbeitrag noch nicht überwiesen haben, werden von uns darüber entsprechend informiert.
Es liegt allerdings in Ihrem Interesse, den Semesterbeitrag möglichst zeitnah zu zahlen, da Ihre Immatrikulation nur vorläufig ist, bis der Semesterbeitrag bezahlt wurde. Erst mit der Zahlung des Semesterbeitrags kann Ihre vorläufige Immatrikulation an der Universität Hamburg in eine endgültige Immatrikulation umgewandelt werden. Personen, die nicht endgültig immatrikuliert sind, erhalten in der Regel auch keine endgültigen Semesterunterlagen und keine Online-Semesterbescheinigung.
Liebe Grüße
Thomas Walter
(1) Bekomme ich bei einer Exmatrikulation nach dem 1.10. den Semesterbeitrag nicht mehr rückerstattet? Oder hat sich diese Frist aufgrund der diesjährigen Verschiebungen der Bewerbungsfristen usw. aufgrund von Corona auch verschoben bzw. wird lockerer gehandhabt dieses Jahr?
Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihnen um eine erstmalige Immatrikulation an der Universität Hamburg handelt.
Wenn Sie zum Wintersemester 2020/21 fristgerecht einen Antrag auf Immatrikulation stellen und sich dann nach dem 01.10.2020 wieder exmatrikulieren, gibt es keine Möglichkeit der Rückerstattung des Semesterbeitrags.
Bei einer Exmatrikulation können Sie sich aber die Kosten für Ihr Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des Semestertickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390).
(2) Bis wann müssen die Semestergebühren überwiesen werden, nachdem man die Unterlagen zum Antrag auf Immatrikulation (inkl. vorläufigem Semesterticket usw.) erhalten hat? Hierfür wurde keine Frist genannt, deswegen bin ich mir da unsicher.
Für Personen, die sich erstmalig an der Universität Hamburg immatrikulieren, gibt es keine formale Frist zur Zahlung des Semesterbeitrags. Eine solche Frist wird erst im Verlauf des Semesters gesetzt und Personen, die bis dahin den Semesterbeitrag noch nicht überwiesen haben, werden von uns darüber entsprechend informiert.
Es liegt allerdings in Ihrem Interesse, den Semesterbeitrag möglichst zeitnah zu zahlen, da Ihre Immatrikulation nur vorläufig ist, bis der Semesterbeitrag bezahlt wurde. Erst mit der Zahlung des Semesterbeitrags kann Ihre vorläufige Immatrikulation an der Universität Hamburg in eine endgültige Immatrikulation umgewandelt werden. Personen, die nicht endgültig immatrikuliert sind, erhalten in der Regel auch keine endgültigen Semesterunterlagen und keine Online-Semesterbescheinigung.
Liebe Grüße
Thomas Walter