Liebes Campus Team,
heute habe ich von Ihnen den Bescheid erhalten, dass meine vorläufige Immatrikulation zum WiSe 20/21 für den Master of Education wieder aufgehoben wurde, weil ich die Form bei den einzureichenden Unterlagen nicht eingehalten hätte.
Nun, das stimmt. Aus meinem eingereichten "Transcript of Records" geht leider nicht hervor, dass ich berechtigt bin, den Master für das Lehramt der gymniasalen Oberstufe in Hamburg fortzusetzen. Es ist mir zu spät aufgefallen, dass das entsprechende Dokument fehlt, obwohl ich die Vollständigkeit der Informationen mehrmals gegengeprüft habe. Ich habe jetzt sofort das entsprechende Dokument zur Unterzeichnung an meine Prüfstelle geschickt.
Was für Möglichkeiten habe ich einerseits, Widerspruch einzulegen, beziehungsweise an welchen Aspekten könnte ich mich da orientieren? Und gibt es neben dem Widerspruch eventuell noch andere Möglichkeiten für mich?
Mit freundlichen Grüßen
Niclas
Lieber Niclas,
Sie können gegen die nachträgliche Ablehnung aufgrund unvollständiger Dokumente Widerspruch einlegen - wie Sie dies tun, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie in Ihrem Ablehnungsbescheid finden. Die Chancen auf Erfolg eines derartigen Widerspruchs sind allerdings verschwindend gering - es oblag Ihnen, Sorge für die Vollständigkeit der eingereichten Dokumente zu tragen. Auch andere Möglichkeiten, im Nachhinein etwas gegen Ihre Ablehnung zu unternehmen gibt es nicht - ich fürchte also, dass Sie sich im nächsten Jahr erneut bewerben oder nach anderen Alternativen suchen müssen. Wenn Sie in der Frage nach Alternativen Beratung benötigen, wenden Sie sich gern an unsere Zentrale Studienberatung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lefon.html
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können gegen die nachträgliche Ablehnung aufgrund unvollständiger Dokumente Widerspruch einlegen - wie Sie dies tun, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie in Ihrem Ablehnungsbescheid finden. Die Chancen auf Erfolg eines derartigen Widerspruchs sind allerdings verschwindend gering - es oblag Ihnen, Sorge für die Vollständigkeit der eingereichten Dokumente zu tragen. Auch andere Möglichkeiten, im Nachhinein etwas gegen Ihre Ablehnung zu unternehmen gibt es nicht - ich fürchte also, dass Sie sich im nächsten Jahr erneut bewerben oder nach anderen Alternativen suchen müssen. Wenn Sie in der Frage nach Alternativen Beratung benötigen, wenden Sie sich gern an unsere Zentrale Studienberatung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lefon.html
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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