Moin moin!
Leider habe ich ein kleines Problem und blicke auf der Checkliste für die einzureichenden Dokumente nicht mehr durch.
Klar ist, dass ich mein Zeugnis und einen Bescheid der Krankenkasse hochladen muss, aber muss mein Abiturzeugnis auch jetzt schon beglaubigt sein? Muss ich damit nochmal zum Amt?
Nun wird es etwas spezieller, da ich in meinen Unterrichtsfächern, die ich gewählt habe, auch Nachweise erbringen muss.
In Spanisch ist ein Nachweis von 300+ Unterrichtsstunden nötig (farblich hinterlegt), welcher mir am Montag von meiner Schule ausgestellt werden wird. Gleiche Frage: Muss ich dieses Schreiben, von meiner Schule, dann auch noch einmal beglaubigen lassen?
In Sport muss ich 4 Dokumente hochladen, aber hier ist es nicht nötig, es direkt zu tun?
Und wenn ich diese 4 Dokumente habe, kann ich diese ohne weiteres hochladen oder muss ich diese, damit sie anerkannt werden, auch beglaubigen lassen?
Ganz am Ende der Liste gibt es dieses Sternchen (*), welches besagt, dass die Dokumente in beglaubigter Form eingefordert werden können.
Bedeutet es, dass die Dokumente "normalerweise" in unbeglaubigter Form ausreichen und dass nur einzelne Dokumente beglaubigt nachgefordert werden KÖNNEN? Oder ist es ein MUSS früher oder später ALLE 4 Dokumente beglaubigt einzureichen?
Wenn ich dieser Internetseite glauben würde, dann wäre es eher der 1. Fall, dass die Beglaubigung kein Zwang ist: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... glaubigung
Wenn ich aber dieser Internetseite glauben würde, wo es sich auf Sport bezieht, dann wäre es der 2. Fall und alle Unterlagen müssen beglaubigt vorliegen: https://www.bw.uni-hamburg.de/de/studiu ... efung-imma
Ich bitte um Hilfe.. Vielleicht denke ich auch einfach nur um zu viele Ecken?
Hallo Chris,
Die erste Webseite, die Sie verlinken, nennt die richtigen Informationen: Beglaubigungen sind an der Uni Hamburg zur Einschreibung nicht mehr erforderlich. Wir überprüfen die Echtheit der Dokumente stichprobenartig, d.h. es kann sein, dass Sie im Laufe des Studiums aufgefordert werden, die Dokumente noch einmal in beglaubigter Form vorzulegen. In dem Fall erhalten Sie eine Nachricht über Ihr STiNE-Account und eine ausreichende Frist, um sich um die Beglaubigung zu kümmern.
Das Zeugnis und der Spanischnachweis müssen zwingend zur Immatrikulation vorliegen, die Sportnachweise können Sie nachreichen Wenn Sie sie aber jetzt schon besitzen, sollten Sie sie in jedem Fall mit hochladen, das beschleunigt den Prozess der Immatrikulation.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die erste Webseite, die Sie verlinken, nennt die richtigen Informationen: Beglaubigungen sind an der Uni Hamburg zur Einschreibung nicht mehr erforderlich. Wir überprüfen die Echtheit der Dokumente stichprobenartig, d.h. es kann sein, dass Sie im Laufe des Studiums aufgefordert werden, die Dokumente noch einmal in beglaubigter Form vorzulegen. In dem Fall erhalten Sie eine Nachricht über Ihr STiNE-Account und eine ausreichende Frist, um sich um die Beglaubigung zu kümmern.
Das Zeugnis und der Spanischnachweis müssen zwingend zur Immatrikulation vorliegen, die Sportnachweise können Sie nachreichen Wenn Sie sie aber jetzt schon besitzen, sollten Sie sie in jedem Fall mit hochladen, das beschleunigt den Prozess der Immatrikulation.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Ist als Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe) der Lehrgang "lebensrettende Sofortmaßnahmen" ausreichend?
Diesen habe ich vor 3 Jahren für meinen Führerschein besucht.
Des weiteren bin ich in der freiwilligen Feuerwehr, wo wir jährlich eine Auffrischung machen, jedoch kein Zertifikat o.Ä. ausgestellt bekommen.
Reicht es aus, wenn ich das Dokument der lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die bestandene Truppmannausbildung, sowie die Fotbildungsbescheinigung zum Atemschutzträger einreiche oder sollte ich mich noch für einen erste Hilfe Kurs anmelden?
Grüße!
Ist als Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe) der Lehrgang "lebensrettende Sofortmaßnahmen" ausreichend?
Diesen habe ich vor 3 Jahren für meinen Führerschein besucht.
Des weiteren bin ich in der freiwilligen Feuerwehr, wo wir jährlich eine Auffrischung machen, jedoch kein Zertifikat o.Ä. ausgestellt bekommen.
Reicht es aus, wenn ich das Dokument der lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die bestandene Truppmannausbildung, sowie die Fotbildungsbescheinigung zum Atemschutzträger einreiche oder sollte ich mich noch für einen erste Hilfe Kurs anmelden?
Grüße!
Hallo Chris,
der Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit darf nicht älter als 2 Jahre sein, daher reicht Ihr Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein allein in jedem Fall nicht aus. Die anderen Nachweise sind ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Bescheinigung einer Einrichtung, die Erste-Hilfe-Kurse anbietet beilegen, in der bestätigt wird, dass diese Nachweise gleichwertig mit einer Ausbildung in Erster Hilfe sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
der Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit darf nicht älter als 2 Jahre sein, daher reicht Ihr Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein allein in jedem Fall nicht aus. Die anderen Nachweise sind ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Bescheinigung einer Einrichtung, die Erste-Hilfe-Kurse anbietet beilegen, in der bestätigt wird, dass diese Nachweise gleichwertig mit einer Ausbildung in Erster Hilfe sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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