Bearbeitet Hochschulwechsel, Anrechnung von Leistungen
Sehr geehrtes Campus-Center Team,

ich hatte mich zum Wintersemester 2020 für den Studiengang Deutsche Sprache und Literatur in Hamburg beworben und wurde abgelehnt.
Nun ist meine Überlegung, mich für Germanistik (nicht auf Lehramt) in Rostock einzuschreiben, dort anzufangen zu studieren und nach einem Semester an die Uni Hamburg zu wechseln.

Meine Frage dazu ist nun, ob dies möglich ist, unter welchen Voraussetzungen und ob mir die Leistungen des ersten Semesters angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Anne
Re: Hochschulwechsel, Anrechnung von Leistungen
Liebe Anne,

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Module des Studiengangs B.A. Deutsche Sprache und Literatur anschauen. Eine Übersicht der Module finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen für diese Studiengang hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 140709.pdf.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien
I + II
finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... ratur.html

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Sie müssen allerdings unbedingt beachten, dass eine Bewerbung ins höhere Fachsemester für den Studiengang B.A. Deutsche Sprache und Literatur in der Regel nicht möglich ist, da hierfür vom zuständigen Fachbereich keine Studienplätze angeboten werden. Daher wäre nur eine Bewerbung ins erste Fachsemester möglich.
Eine Bewerbung ins erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs (i.e. Bachelor, Staatsexamen) der Universität Hamburg ist aber nur dann möglich, wenn Sie nicht bereits im selben Studiengang immatrikuliert waren und Leistungen erbracht haben. Es handelt sich nur dann um denselben Studiengang, wenn sowohl der Abschlusstyp ("Bachelor of Arts") als auch die Studiengangsbezeichnung ("Deutsche Sprache und Literatur") exakt übereinstimmen (siehe S.12 - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf). Sie sollten daher prüfen, ob dies auf den von Ihnen erwähnten Studiengang der Universität Rostock zutrifft.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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