Sehr geehrte Damen und Herren,
zurzeit studiere ich im vierten Fachsemester Zahnmedizin an einer anderen Universität in Deutschland. Zugleich habe ich mich für die Teilnahme am Hamburger Auswahlverfahren für Humanmedizin (den Ham-Nat) für das Wintersemester 2019/20 beworben. Mit Blick auf meine berufliche Zielsetzung, später als Facharzt in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie tätig zu sein, welche eine Doppelapprobation voraussetzt, stelle ich folgende Anfrage an Sie:
Ist es theoretisch möglich, an der Universität Hamburg im Doppelstudium Human- und Zahnmedizin zu studieren?
Auf Ihrer Internetseite ist dazu Folgendes zu lesen:
Wenn beide Studiengänge über das zentrale Vergabeverfahren von “hochschulstart.de“ vergeben werden, so lässt dieses nur eine zeitversetzte Bewerbung zu. Der Antrag auf Doppelstudium ist erst im Rahmen der Einschreibung erforderlich.
Bedeutet dies in meinem Fall, dass ich, gesetzt dem Fall, ich erhalte eine Zulassung für Humanmedizin über das laufende Auswahlverfahren zum Wintersemester 2019/20, bei Einschreibung einen Antrag auf Aufnahme eines Doppelstudiums mit Zweitfach Zahnmedizin stellen kann - und zwar für das höhere Semester, da mir ja bereits vier Semester Zahnmedizin angerechnet sind (es fehlt mir dann nur noch der Phantom-Kurs 2 sowie das Physikum, wobei dieses über das Physikumsäquivalent des Hamburger Modellstudienganges Medizin erworben werden kann)?
Weiter liest man:
Es muss eine nachvollziehbare Begründung für den Wunsch, die betreffenden Studiengänge parallel zu studieren, angegeben werden. Die Begründung kann z.B. wissenschaftlicher Art sein oder sich auf den angestrebten beruflichen Weg beziehen.
Ist diese Begründung mit dem Berufswunsch MKG-Chirurgie (mit vorausgesetzter Doppelapprobation) gegeben?
Über Ihre Antwort und ggf. weiterführende Informationen freue ich mich und stehe bei Rückfragen zu meiner Anfrage jederzeit zur Verfügung!
Sehr geehrte/r Ἀσκληπιός!
Hauke Winkler
- Ja. Es ist grundsätzlich möglich, sich auf ein Doppelstudium Medizin/Zahnmedizin zu bewerben.
- Falls Sie mit dem Antrag auf ein Doppelstudium keinen Erfolg haben sollten, ist es mit Ihrem Berufswunsch möglich, ein Zweitstudium zu begründen.
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Ἀσκληπιός,
Ich habe noch eine Ergänzung: Sie können den Antrag auf das Doppelstudium, wie auf der Webseite, die Sie zitieren, beschrieben, nur zeitversetzt stellen. Das bedeutet, dass Sie sich für Zahnmedizin auch bewerben müssen und erst dann den Antrag stellen können. Wenn Sie sich also für dieses Wintersemester für Humanmedizin beworben haben, ist die Bewerbung für Zahnmedizin erst wieder zu einem der kommenden Verfahren möglich - Sie können den Antrag nicht mit der Einschreibung für Humanmedizin zu diesem Wintersemester stellen.
Sie gehen also wie folgt vor: Sollte Ihre Bewerbung für Humanmedizin erfolgreich sein, schreiben Sie sich zu diesem Wintersemester zunächst nur für Humanmedizin ein. Zum Wintersemester nächsten Jahres bewerben Sie sich dann für Zahnmedizin und stellen im Falle einer erfolgreichen Bewerbung zur Einschreibung für den zweiten Studiengang den Antrag auf Doppelstudium. Eine Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt ist nur dann möglich, wenn
1. Studienplätze für den zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Zahnmedizin angeboten werden und
2. Ihnen das vorherige Studium bereits vom Landesprüfungsamt als äquivalent zur Zahnärztlichen Vorprüfung angerechnet wurde.
Näheres dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
Sollte eine Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt nicht möglich sein, können Sie sich aber, wenn Sie einen Antrag auf Doppelstudium stellen möchten, auch für das erste Fachsemester bewerben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich habe noch eine Ergänzung: Sie können den Antrag auf das Doppelstudium, wie auf der Webseite, die Sie zitieren, beschrieben, nur zeitversetzt stellen. Das bedeutet, dass Sie sich für Zahnmedizin auch bewerben müssen und erst dann den Antrag stellen können. Wenn Sie sich also für dieses Wintersemester für Humanmedizin beworben haben, ist die Bewerbung für Zahnmedizin erst wieder zu einem der kommenden Verfahren möglich - Sie können den Antrag nicht mit der Einschreibung für Humanmedizin zu diesem Wintersemester stellen.
Sie gehen also wie folgt vor: Sollte Ihre Bewerbung für Humanmedizin erfolgreich sein, schreiben Sie sich zu diesem Wintersemester zunächst nur für Humanmedizin ein. Zum Wintersemester nächsten Jahres bewerben Sie sich dann für Zahnmedizin und stellen im Falle einer erfolgreichen Bewerbung zur Einschreibung für den zweiten Studiengang den Antrag auf Doppelstudium. Eine Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt ist nur dann möglich, wenn
1. Studienplätze für den zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Zahnmedizin angeboten werden und
2. Ihnen das vorherige Studium bereits vom Landesprüfungsamt als äquivalent zur Zahnärztlichen Vorprüfung angerechnet wurde.
Näheres dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
Sollte eine Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt nicht möglich sein, können Sie sich aber, wenn Sie einen Antrag auf Doppelstudium stellen möchten, auch für das erste Fachsemester bewerben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Guten Tag Frau Schelling,
derzeit befinde ich mich im 4. Fachsemester der Zahnmedizin (Uni Hamburg) und habe eine Zulassungsangebot in der Humanmedizin für das WS20/21 auch an der Uni Hamburg erhalten. Wäre es möglich ein Antrag auf ein Doppelstudium zum WS 20/21 zu stellen? Grund wäre auch der Facharzt-Wunsch MKG-Chirurgie und die doppelte Approbation, die dafür gefordert wäre.
Vielen Dank.
derzeit befinde ich mich im 4. Fachsemester der Zahnmedizin (Uni Hamburg) und habe eine Zulassungsangebot in der Humanmedizin für das WS20/21 auch an der Uni Hamburg erhalten. Wäre es möglich ein Antrag auf ein Doppelstudium zum WS 20/21 zu stellen? Grund wäre auch der Facharzt-Wunsch MKG-Chirurgie und die doppelte Approbation, die dafür gefordert wäre.
Vielen Dank.
Hey Ἀσκληπιός,
magst du berichten wie es bei dir jetzt ausging bzw. für was du dich entschieden hast?
magst du berichten wie es bei dir jetzt ausging bzw. für was du dich entschieden hast?
Hallo frasaco,
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung bei einer Einschreibung für Hochschulstart.de-Studiengänge hier: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung bei einer Einschreibung für Hochschulstart.de-Studiengänge hier: https://www.uni-hamburg.de/doppelstudium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
dem Antrag fügt man auch eine Bestätigung der Durchführbarkeit von der entsprechenden Fakultät bei. Was genau bedeutet das? Geht es dabei darum, dass sich absolut keine Kurse überschneiden dürfen?
Vielen Dank
dem Antrag fügt man auch eine Bestätigung der Durchführbarkeit von der entsprechenden Fakultät bei. Was genau bedeutet das? Geht es dabei darum, dass sich absolut keine Kurse überschneiden dürfen?
Vielen Dank
Hallo frasaco,
Es geht dabei darum, dass die Studiengänge parallel studiert werden können, ohne dass Sie dafür aus organisatorischen Gründen vorhersehbar ungefähr das Doppelte der Zeit brauchen, die Sie für das Studium eines der beiden Studiengänge gebraucht hätten. Denn wenn sich diese Zeit bei einem parallelen Studium nahezu verdoppeln würde, könnten Sie die Studiengänge auch genauso gut nacheinander studieren. Dazu ist es nicht erforderlich, dass es gar keine Überschneidungen gibt, bei sehr vielen Überschneidungen von Pflichtmodulen ist es aber unwahrscheinlich, dass Sie die Bestätigung bekommen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Es geht dabei darum, dass die Studiengänge parallel studiert werden können, ohne dass Sie dafür aus organisatorischen Gründen vorhersehbar ungefähr das Doppelte der Zeit brauchen, die Sie für das Studium eines der beiden Studiengänge gebraucht hätten. Denn wenn sich diese Zeit bei einem parallelen Studium nahezu verdoppeln würde, könnten Sie die Studiengänge auch genauso gut nacheinander studieren. Dazu ist es nicht erforderlich, dass es gar keine Überschneidungen gibt, bei sehr vielen Überschneidungen von Pflichtmodulen ist es aber unwahrscheinlich, dass Sie die Bestätigung bekommen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg