Guten Tag,
Ich hätte eine Frage bezüglich der Immatrikulation. Ich besitze eine italienische gesetzliche Versicherung. Da ich jetzt volljährig bin, erwarte ich meine EHIC Karte. Durch den aktuellen Umständen, dauert die Bearbeitungszeit länger als erwartet (einige Monate). Ohne die Karte, kann ich jedoch keine Befreiung der Deutschen Versicherungspflicht für Studenten beantragen. Da ich in den nächsten Tagen meine Immatrikulationsunterlagen fertig stellen muss, stellt sich die Frage wie ich fortfahren sollte. Könnte ich die Dokumente nachreichen ohne die Immatrikulation zu beeinflussen?
Liebe*r Riri1902,
wie auf unserer entsprechenden Webseite zum Thema "Nachweis der Krankenversicherung bei der Immatrikulation" nachzulesen ist, können "Studierende, die eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, [...] eine Kopie dieser Karte als Nachweis der Krankenversicherung einreichen." (siehe www.uni-hamburg.de/kv#4114164).
Ein Nachweis darüber, dass Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurden, ist in der Regel nur im Fall von deutschen privaten Krankenversicherungen einzureichen.
Der Nachweis der Krankenversicherung ist zwar Teil der Immatrikulationsunterlagen, kann aber auch nach dem Ende der Immatrikulationsfrist noch nachgereicht werden. Bis dieser Nachweis von Ihnen nachgereicht wurde, sind Sie vorläufig in Ihrem Studiengang immatrikuliert (siehe www.uni-hamburg.de/kv#2930223).
Liebe Grüße
Thomas Walter
wie auf unserer entsprechenden Webseite zum Thema "Nachweis der Krankenversicherung bei der Immatrikulation" nachzulesen ist, können "Studierende, die eine Europäische Krankenversicherungskarte besitzen, [...] eine Kopie dieser Karte als Nachweis der Krankenversicherung einreichen." (siehe www.uni-hamburg.de/kv#4114164).
Ein Nachweis darüber, dass Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurden, ist in der Regel nur im Fall von deutschen privaten Krankenversicherungen einzureichen.
Der Nachweis der Krankenversicherung ist zwar Teil der Immatrikulationsunterlagen, kann aber auch nach dem Ende der Immatrikulationsfrist noch nachgereicht werden. Bis dieser Nachweis von Ihnen nachgereicht wurde, sind Sie vorläufig in Ihrem Studiengang immatrikuliert (siehe www.uni-hamburg.de/kv#2930223).
Liebe Grüße
Thomas Walter